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ag:bitcoin

AG-Bitcoin-Finanzen

Begründung

Allgemein:

  • Eine Crypto-Währung passt zu einem Hackerspace:
    • 3. Punkt der Hackerethik: „Mißtraue Autoritäten – fördere Dezentralisierung.“
    • 6. Punkt der Hackerethik: „Computer können dein Leben zum Besseren verändern.“
    • 8. Punkt der Hackerethik: „Öffentliche Daten nützen, private Daten schützen.“

In Bezug auf die Vereinssatzung:

  • „Informationsveranstaltungen zur Förderung öffentlicher Auseinandersetzung mit Themen wie Datenschutz, Computersicherheit, Medienkompetenz.“

Beim Umgang mit Bitcoin gibt es neue, weitere Herausforderungen im Bereich Datenschutz und Computersicherheit: Wie sicher ich meine Bitcoin-Wallet? Was sind die Risiken von online Diensten xy? Wie anonym bin ich mit Bitcoin wirklich, wovon hängt das ab? Wir als Verein können hier praktische Aufklärungsarbeit bieten, Tipps geben, wodrauf man achten sollte und wie man sich zusätzlich absichern kann und manchmal sollte. Wenn wir Bitcoins im Vereinsablauf integriert hätten, könnten wir dadurch ähnlich wie das erste Taschengeld von den Eltern, Menschen mit dem Umgang mit Bitcoins über kleine Beträge ganz praktisch und anschaulich vertraut machen.

Bitcoin bietet aber auch, wenn richtig und gewissenhaft angewendet, wenn also eine gewisse Medienkompetenz vorhanden ist, neue Chancen im Bereich Datenschutz, sowie Vereinfachung vieler finanzieller Abläufe.

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Spenden per Bitcoin

Mitgliedsbeiträge per Bitcoin

Getränkeverkäufe per Bitcoin

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Kauf von Sachgegenständen per Bitcoins

Getränke, Hardware, etc. Könnte der Verein z.B. auf http://www.belgianflavours.com/ Getränke per Bitcoins einkaufen?

Fragen

  • Müssten zwei getrennte Kassen für Bitcoins und Euros vorliegen?
  • Dürfte der Kassenwart online zwischen Bitcoins und Euros wechseln lassen?
  • Dürfte der Kassenwart offline für Mitglieder und Gäste zwischen Bitcoins und Euros wechseln?
  • Zu welchen Zeitpunkten müssten Umrechnungskurse notiert werden?
  • Wäre mtgox eine zulässige Quelle für Umrechnungskurse?
  • Sind Bitcoins ein Sachgegenstand? Falls ja, welche Regeln gelten für Sachgegenstände für einen Verein?
  • Sind anonyme Spenden zulässig? (scheinbar, grundsätzlich ja, aber mit hohen (nicht erfüllbaren?) Auflagen? Siehe hier
    • Aber: bei Sachspenden sind keine anonymen Spenden möglich, weil wir wissen und angeben müssen, ob die Sachspende aus dem Privat- oder Betriebsvermögen kommt?
  • Ist die Spendenhöhe relevant? (hier wird was von 200€ geschrieben, hier für eine Parteienspende von bis zu 500€; nach diesem Forenpost gibt es - anders als bei Parteispenden - aber keine Grenze oder Nachweißpflicht für Spenden an einen gemeinnützigen Verein)
    • Falls jemand mehr als die Höchstsumme spenden würde, könnten/dürften/müssten wir dann die Differenz zwischen dem Spendenbetrag und zulässigem Höchstbetrag wieder an die anonyme Absender-Bitcoin-Adresse zurück schicken?
  • Dürften Bitcoins, die sich in einer Vereins-Bitcoin-Wallet befinden, auch nur für Dinge in Bitcoins ausgegeben werden? Oder dürfte auch unmittelbar vor einem Einkauf ein Exchange für BTC→EUR benutzt werden?

Überlegungen

Bitcoins per bitpay.com

In #bitcoin-de wurde vorgeschlagen, BitPay zu benutzen, die bei NGOs/NPOs oft die Gebühren erlassen würden. Hierdurch könnte man erst einmal Bitcoins als Spenden oder Mitgliedsbeiträge akzeptieren, müsse sich aber nicht um das rechtliche kümmern, weil der Verein letzten Endes Euros nur verbucht bekäme.

Update:

Bitcoins per bips.me

BIPS ist im Gegensatz zu BitPay ein in Dänemark und damit der EU ansässiges Unternehmen. Es scheint dort aber keine Vergünstigungen für gemeinnützige Vereine zu geben. Preis: 2 bzw. 3€ pro IBAN Transaktion. Flattr benutzt seit Anfang Juli 2013 BIPS damit Nutzer ihre Flattr Konten mit Bitcoins aufladen können.

Bitcoin Spenden als Sachspende

Hier gibt es zum Beispiel ein Muster einer Spendenbescheinigung für einen Fußball. Hier gibt es einen Leitfaden, der ein paar Auflagen für eine Sachspende auflistet, die durchaus machbar zu sein scheinen. Könnte man das mit Bitcoins evtl. ähnlich handhaben? Es gab eine Anklage gegen mtgox in Frankreich, die Bitcoins als Geld bezeichnete, dazu gibt es hier einen Blog-Post. Das Urteil vom Zivilgericht scheint aber noch aus zu stehen.

Falls es sich bei Bitcoins um einen Gegenstand und kein Geld handeln würde, Wie dürfe diese Spende dann verwendet werden, könnte der Verein damit andere Sachgegenstände, wie Getränke, Hardware, etc. „kaufen“ (also ertauschen), solange es im Sinne der Satzung sei?

Update #1: Seit den Zeitungsartikeln in der "Welt" und auf Heise (27.06.2013) zum Thema „Bitcoinverkäufe nach einem Jahr Haltefrist steuerfrei“ gibt es nun verstärkt die Interpretation, dass Bitcoins wie Gold handhabar seien: „Damit werden Bitcoins ähnlich wie eine direkte Anlage in physisches Gold behandelt.“ (Heise) - Bitcoins seien ein „privately held movable asset“ (bitcoinmagazin.com) - Ein annonymer Kommentator auf deutsche-wirtschafts-nachrichten.de: „[…] Bitcoins steuertechnisch wie ein physisches Gut betrachtet werden kann. Gold, Möbel, Bücher und alle Formen von physischen Wertgegenständen sind nach einer Haltedauer von mindestens einem Jahr steuerfrei“ - steuertipps.de: „Warum ist der Verkauf von Bitcoins erst nach einem Jahr Haltefrist steuerfrei? Einfach gesagt: Weil es sich für die Bundesregierung bei Bitcoins offensichtlich weniger um Geld handelt, als vielmehr um irgendeinen beliebigen Gegenstand.“

Update #2: Ein US-Gericht schätzt Bitcoin als Geld ein (was der Beurteilung der Bundesregierung widerspricht?): Kashmir Hill - Federal Judge Rules Bitcoin Is Real Money

Andere Vereine in Deutschland kontaktieren

Über de.bitcoin.it und Bitcoin100 wurden einige hier in Deutschland eingetragenen Vereine herausgesucht und per eMail angeschrieben und um Feedback, wie deren Kassenwart/in das handhaben würde, gebeten:

Einen Anwalt für Vereinsrecht oder Steuerberater fragen

Der könnte sicherlich besser recherchieren, hat das juristische Fachwissen und könnte uns die Dinge auflisten, die wir beachten müssten. So eine juristische Einschätzung wäre dann auch für andere, zögerliche Vereine sicherlich interessant und würde vermutlich der Verbreitung von Bitcoin allgemein helfen.

(Winheller Rechtsanwälte scheint da evtl. Anwälte zu haben, die diesbezüglich schon Erfahrungen haben und beraten könnten? http://www.winheller.com/kompetenzen/bank-finanz-versicherungsrecht/bitcoins-und-andere-digitale-waehrungen.html)

ag/bitcoin.txt · Zuletzt geändert: 06.03.2023 14:14 von Lukas Ruge