====== ALT ====== DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR GEPFLEGT. DIE NUTZUNGSORDNUNG IST NUN [[https://chaotikum.org/verein/nutzung/|HIER]] ZU FINDEN. ====== Nutzungsordnung ====== Diese Nutzungsordnung gilt für die Nutzung sämtlicher Geräte des Chaotikum e.V., sowie der Vereinsräume. ===== Hausrecht ===== * Das Hausrecht haben die Vorsitzenden des Vereins. * Falls kein Vorsitzender anwesend sein sollte, so kann das Hausrecht durch die Mehrheit der anwesenden ordentlichen Mitglieder ausgeübt werden. ===== Schließberechtigung ===== * Nur ordentliche Mitglieder können schließberechtigt werden. * Jedes Vorstandsmitglied ist schließberechtigt. * Ein Mitglied kann mit Bürgschaft dreier schließberechtigter Mitglieder beim Vorstand die Schließberechtigung beantragen. Über die Annahme des Antrags entscheidet der Vorstand. * Der Vorstand kann in begründeten Fällen die Schließberechtigung entziehen. ===== Aufenthalt in den Vereinsräumen ===== * Grundsätzlich ist allen Mitgliedern der Aufenthalt in den Vereinsräumen gestattet. * Verlässt das letzte Mitglied mit Schließberechtigung die Vereinsräume, haben noch in den Räumen verbleibende Personen auf dessen Aufforderung die Räume zu verlassen. ===== Techniknutzung ===== * Jedes Entfernen von Vereinseigentum aus den Vereinsräumen ist vorab beim Vorstand anzumelden. Dieser hat ein Vetorecht. * Der Vorstand führt öffentlich eine Liste von Geräten, die ausschließlich zu Vereinszwecken ausgeliehen werden dürfen. * Schäden am Vereinseigentum sind dem Vorstand unverzüglich anzuzeigen. * Für private Gegenstände, die in den Vereinsräumen abgestellt werden, übernimmt der Verein keine Haftung. ===== Geschäftsmäßige Nutzung ===== Die geschäftsmäßige Nutzung von Vereinsräumen und Vereinseigentum ist untersagt. ===== Ordnung und Reinlichkeit ===== In den Vereinsräumen und den zugehörigen Anlagen (Treppenhaus, Toiletten) ist auf Ordnung und Reinlichkeit zu achten. Das Vereinseigentum ist pfleglich zu behandeln. ===== Inkrafttreten ===== Diese Nutzungsordnung wurde durch den Vorstand am 11.03.2015 beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.