Hallo *, die nächste ordentliche Mitgliederversammlung steht an, wir laden zum Treffen am Sonntag, den 29.03.2015, um 14:30 Uhr im   (Adresse: Chaotikum e.V., Mengstraße 6, 23552 Lübeck) ein. Die Veranstaltung beginnt dann um 15:00 Uhr. Im Folgenden die Tagesordnung: - Jahresrückblick - Kassenprüfung - Rechenschaftsbericht - Entlastung des Vorstands - Neuwahl des Vorstands, Kassenwarts und der Kassenprüfer - Erfa-Status im CCC e.V. - Unterstützung des Freifunk Projekts - Anträge auf Satzungsänderungen - Änderung Beitragsordnung, u.a.: * Regelung der Doppelmitgliedschaft Chaotikum e.V. und CCC e.V. für den Erfa-Status * Obere Schranke für Beitragsvorleistungen - Tischvorlagen Wir freuen uns, euch bald alle wieder zu treffen. Viele Grüße, Pascal, Albert und Linus # Anträge auf Satzungsänderungen ## Antrag: Ergänzung des Vorstands um zwei Beisitzer Neufassung von § 10 Absatz 1: 1. Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus - dem 1. Vorsitzenden, - dem 2. Vorsitzenden, - dem Kassenwart, sowie - bis zu zwei Beisitzern. die ordentliche Mitglieder sein müssen. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. ## Antrag: Die Geschäftsordnung des Vorstand / Entschlussfassung per Mail Neufassung von § 10 Absatz 3: 3. Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung, in der auch bestimmte Zuständigkeiten einzelnen Vorstandsmitgliedern zugeordnet werden können. Zwischen den Vorstandssitzungen kann der Vorstand im Umlaufverfahren, bei dem alle Vorstandsmitglieder Gelegenheit zur Stellungnahme haben müssen, schriftlich beschließen; das schriftliche Verfahren kann durch ein ausreichend dokumentiertes elektronisches Verfahren ersetzt werden. Bemerkung: In großen Teilen der Satzung der GI entliehen. ## Antrag: Umordnung von Vorstandsposten Der Vorstand soll das Recht haben, Posten unter bestimmten Umständen intern neu zuzuordnen, so dass bei Ausfall eines Vorstandsmitglied nicht zwingend eine MV einberufen werden muss. Hinzufügen eines neuen Absatzes zu § 10 der Satzung: 7. Scheidet ein Vorstandsmitglied aus dem Amt aus, oder ist ein Vorstandsmitglied dauernd an der Ausübung seines Amtes gehindert, so haben die andern Vorstandsmitglieder das Recht, die Posten untereinander neu zu verteilen. Neufassung von § 11 Absatz 2: 2. Sinkt die Zahl der Vorstandsmitglieder unter drei, so sind unverzüglich Neuwahlen anzuberaumen. Die Amtszeit der neugewählten Vorstandsmitglieder endet zum Ablauf der regulären Amtszeit des bisherigen Vorstands. ## Antrag: Demokratisierung der Beschlussfassung von Ordnungen Mitglieder sollen ein direktes Mitbestimmungsrecht bei der Erlassung von Ordnungen bekommen. Die Finanzordnung soll nicht zwingend erforderlich sein. Neufassung von § 18 (Ordnungen): 1. Die Satzung kann durch eine Geschäftsordnung ergänzt werden. Die Bestimmungen der Geschäftsordnung dürfen mit der Satzung nicht in Widerspruch stehen. 2. Die Geschäftsordnung wird von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen; über Änderungsanträge beschließt die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit. 3. Der Vorstand hat eine Nutzungsordnung über die Benutzung des Vereinseigentums, der Vereinsräume und der Veranstaltungsorte zu erlassen. Die Ordnung wird vom Vorstand beschlossen. Darüber hinaus kann der Vorstand weitere Ordnungen erlassen. 4. Ordnungen, die vom Vorstand erlassen werden, müssen den Mitgliedern mindestens 2 Wochen vor ihrem in Kraft treten schriftlich oder per E-Mail bekannt gemacht werden. Erklärt innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Ordnung ein Viertel aller ordentlichen Mitglieder dem Vorstand ihren Widerspruch zur Ordnung, so tritt diese nur nach Zustimmung der nächsten Mitgliederversammlung in Kraft. ## Antrag: Ergänzung des Zwecks um "Free Culture" Hinzufügen einer neuen Klausel zu § 2 Absatz 1: c. Aufklärung über und Förderung von freien Inhalten, Werken, Lizenzen und Kommunikationsnetzen (Förderung der Free Culture Movement) für einen ungehinderten, barrierefreien Zugang zu Bildung und Wissen mit dem Ziel der Stärkung der Volksbildung und der Förderung der Wissensgesellschaft und einer aktiven Bürgergesellschaft. ## Antrag: Satzungsänderung zur Vernetzung Ergänzung von § 2 Absatz 1.d: d. Soziale und technische Vernetzung von bestehenden Gruppen, z.B. User-Groups, Stammtische, Computerclubs, etc. -- Es grüßt der Vorstand. https://chaotikum.org/