Allgemein:
In Bezug auf die Vereinssatzung:
Beim Umgang mit Bitcoin gibt es neue, weitere Herausforderungen im Bereich Datenschutz und Computersicherheit: Wie sicher ich meine Bitcoin-Wallet? Was sind die Risiken von online Diensten xy? Wie anonym bin ich mit Bitcoin wirklich, wovon hängt das ab? Wir als Verein können hier praktische Aufklärungsarbeit bieten, Tipps geben, wodrauf man achten sollte und wie man sich zusätzlich absichern kann und manchmal sollte. Wenn wir Bitcoins im Vereinsablauf integriert hätten, könnten wir dadurch ähnlich wie das erste Taschengeld von den Eltern, Menschen mit dem Umgang mit Bitcoins über kleine Beträge ganz praktisch und anschaulich vertraut machen.
Bitcoin bietet aber auch, wenn richtig und gewissenhaft angewendet, wenn also eine gewisse Medienkompetenz vorhanden ist, neue Chancen im Bereich Datenschutz, sowie Vereinfachung vieler finanzieller Abläufe.
Getränke, Hardware, etc. Könnte der Verein z.B. auf http://www.belgianflavours.com/ Getränke per Bitcoins einkaufen?
In #bitcoin-de wurde vorgeschlagen, BitPay zu benutzen, die bei NGOs/NPOs oft die Gebühren erlassen würden. Hierdurch könnte man erst einmal Bitcoins als Spenden oder Mitgliedsbeiträge akzeptieren, müsse sich aber nicht um das rechtliche kümmern, weil der Verein letzten Endes Euros nur verbucht bekäme.
Update:
BIPS ist im Gegensatz zu BitPay ein in Dänemark und damit der EU ansässiges Unternehmen. Es scheint dort aber keine Vergünstigungen für gemeinnützige Vereine zu geben. Preis: 2 bzw. 3€ pro IBAN Transaktion. Flattr benutzt seit Anfang Juli 2013 BIPS damit Nutzer ihre Flattr Konten mit Bitcoins aufladen können.
Hier gibt es zum Beispiel ein Muster einer Spendenbescheinigung für einen Fußball. Hier gibt es einen Leitfaden, der ein paar Auflagen für eine Sachspende auflistet, die durchaus machbar zu sein scheinen. Könnte man das mit Bitcoins evtl. ähnlich handhaben? Es gab eine Anklage gegen mtgox in Frankreich, die Bitcoins als Geld bezeichnete, dazu gibt es hier einen Blog-Post. Das Urteil vom Zivilgericht scheint aber noch aus zu stehen.
Falls es sich bei Bitcoins um einen Gegenstand und kein Geld handeln würde, Wie dürfe diese Spende dann verwendet werden, könnte der Verein damit andere Sachgegenstände, wie Getränke, Hardware, etc. „kaufen“ (also ertauschen), solange es im Sinne der Satzung sei?
Update #1: Seit den Zeitungsartikeln in der "Welt" und auf Heise (27.06.2013) zum Thema „Bitcoinverkäufe nach einem Jahr Haltefrist steuerfrei“ gibt es nun verstärkt die Interpretation, dass Bitcoins wie Gold handhabar seien: „Damit werden Bitcoins ähnlich wie eine direkte Anlage in physisches Gold behandelt.“ (Heise) - Bitcoins seien ein „privately held movable asset“ (bitcoinmagazin.com) - Ein annonymer Kommentator auf deutsche-wirtschafts-nachrichten.de: „[…] Bitcoins steuertechnisch wie ein physisches Gut betrachtet werden kann. Gold, Möbel, Bücher und alle Formen von physischen Wertgegenständen sind nach einer Haltedauer von mindestens einem Jahr steuerfrei“ - steuertipps.de: „Warum ist der Verkauf von Bitcoins erst nach einem Jahr Haltefrist steuerfrei? Einfach gesagt: Weil es sich für die Bundesregierung bei Bitcoins offensichtlich weniger um Geld handelt, als vielmehr um irgendeinen beliebigen Gegenstand.“
Update #2: Ein US-Gericht schätzt Bitcoin als Geld ein (was der Beurteilung der Bundesregierung widerspricht?): Kashmir Hill - Federal Judge Rules Bitcoin Is Real Money
Über de.bitcoin.it und Bitcoin100 wurden einige hier in Deutschland eingetragenen Vereine herausgesucht und per eMail angeschrieben und um Feedback, wie deren Kassenwart/in das handhaben würde, gebeten:
Der könnte sicherlich besser recherchieren, hat das juristische Fachwissen und könnte uns die Dinge auflisten, die wir beachten müssten. So eine juristische Einschätzung wäre dann auch für andere, zögerliche Vereine sicherlich interessant und würde vermutlich der Verbreitung von Bitcoin allgemein helfen.
(Winheller Rechtsanwälte scheint da evtl. Anwälte zu haben, die diesbezüglich schon Erfahrungen haben und beraten könnten? http://www.winheller.com/kompetenzen/bank-finanz-versicherungsrecht/bitcoins-und-andere-digitale-waehrungen.html)