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How To: Geräte und Einweisungen

Das Chaotikum verfügt über viele Werkzeuge und Geräte. Aus vielen Gründen, auch rechtlichen und Versicherungsgründen, aber auch aus moralischen Gründen, ist uns wichtig, dass Menschen die sie bedienen (und andere Menschen in ihrer Nähe) sicher sind. Die Werkstattordnung schreibt daher vor, dass wir für bestimmte, „potenziell gefährliche Geräte“, eine Einweisung erforderlich machen. Wir sprechen oft auch von der Sicherheitseinweisung.

Das nachfolgende How-To soll darstellen, wie das alles funktioniert. Wie stellen wir fest, ob ein Gerät potentiell gefährlich ist? Wer darf Einweisungen machen? Wie läuft so etwas ab? Beschlossen wurde dieses Vorgehen auf der Vorstandssitzung am 12.09.2024 vom Vorstand des Chaotikum e.V.

Klassifizierung

Der Vorstand ist letztendlich verantwortlich, er entscheidet daher für welche Geräte eine Einweisung erforderlich ist. Idealerweise bei oder vor Anschaffung des Geräts. Er kann dies auch für ganze Geräteklassen entscheiden.

Am 12.09.2024 beschlossen, gelten als gefährlich:

Wir fordern eine Einweisung primär aus Sicherheitsgründen, das heißt, die Entscheidung ist davon abhängig, ob wir glauben, ein Gerät sei gefährlich. Ausnahmen bilden geliehene Geräte (Dauerleihgaben/private Objekte im Space) hier kann der Eigentümer dem Vorstand mitteilen, dass eine Einführung notwendig ist, auch wenn der Vorstand keine für notwendig halten würde.

Ist für ein geliehenes Gerät eine Einweisung erforderlich, erfolgt sie nach dem hier beschriebenen Konzept. Es gibt keine inoffiziellen Parallelstrukturen.

Auf der Website erkennt man die Geräte daran, dass auf der jeweiligen Seite des Geräts angegeben ist, dass eine Einführung notwendig ist.

Durchführung von Einweisungen

Einweisungen erfolgen grundsätzlich am Gerät.

Einweisungen (für Geräte, bei denen eine Einweisung erforderlich ist) werden durchgeführt von einer der Ansprechpersonen, welche auf der Website für das Gerät aufgelistet sind. Nur diese Personen dürfen Einweisungen an diesen Geräten durchführen. Unsere Werkstatt soll möglichst offen und zugänglich sein, daher sollte auch die Information, wer eine Einweisung geben kann, nicht schwer zu finden sein.

Für das jeweilige Gerät existiert auf der Chaotikum-Website ein Dokument, welches die wichtigsten Inhalte der Einweisung beschreibt. Diese werden von der einweisenden und der einzuweisenden Person durchgearbeitet. Nur, wenn die einweisende Person überzeugt ist, dass die einzuweisende Person mit dem Gerät sicher umgehen kann, unterschreibt sie dieses Dokument. Einweisungen dürfen natürlich Inhalt über die Sicherheit hinaus beinhalten.

Ein Beispiel findet sich hier, für die Bohr-Fräs-Maschine. (Das Dokument zum Unterschreiben ist ein spezielles Print-Layout der Website, welches man erst sieht, wenn man die Website druckt.)

Das von beiden unterschriebene Dokument wird an office@chaotikum.org geschickt. Papierdokumente werden danach vernichtet.

Wir vertrauen darauf, dass Menschen nur mit Einweisung die entsprechende Geräte nutzen. Mit Nutzung der Werkstatt haben die Personen die Werkstattordnung akzeptiert. Diese verpflichtet sie dazu.

Einweisungen für andere Geräte

Grundsätzlich können auch Einweisungsunterlagen für Geräte gemacht werden, die es nicht erfordern. Auch hierzu können entsprechende Leitfäden auf der Website oder im Wiki erstellt werden, um dabei zu helfen, eine Einweisung am Gerät durchzuführen. Hier braucht es aber keine Formulare oder Unterschriften.

Initialer Kompetenz-Nachweiß

Damit eine Einweisung gegeben werden kann, muss jemand sie geben können. Es benötigt also Menschen, die selbst keine Einweisung erhalten haben, aber eine geben können.

Auch hier passiert dies über einen Vorstandsbeschluss. Der Vorstand definiert für jedes Gerät, für das eine Einweisung notwendig ist, bis zu zwei Personen, welche die Kompetenz erworben haben. Er tut dies in Rücksprache mit diesen Personen, die darlegen müssen, dass sie in der Lage sind, das Gerät sicher zu bedienen und auch genug über das Gerät wissen, um eine Einführung durchzuführen. Dieser Beschluss, auch mit der Information welche Personen es sind, ist öffentlich, da auch die Liste der Personen, die eine Einweisung machen können, öffentlich ist.

Dem Vorstand gegenüber demonstrieren diese Personen dieses Wissen auch dadurch, dass sie das Gerät auf unserer Website und in unserem Wiki dokumentieren und die Materialien für die Einweisung erstellt haben.

Ausnahmen bilden geliehene Geräte (Dauerleihgaben/private Objekte im Space). Hier ist einfach der Eigentümer die Person, die initial Einweisungen vornehmen kann (sofern der Vorstand das Gerät für gefährlich hält, überzeugt sich auch hier der Vorstand in einem Gespräch von der notwendigen Kompetenz der Person; ist er von der Kompetenz nicht überzeugt, ist die Leihgabe abzulehnen.).

Hinweis: In Anlehnung an Zertifikatsinfrasturktur im Internet, bei welcher initiale Root-Zertifikate notwendig sind, nennen wir diese initiale Befähigung manchmal Root oder Root-Berechtigung o.ä.. Gemeint ist damit, dass diese Personen initial befähigt sind, Einweisungen zu geben.

Zum Einweisenden werden

Wer eine Einweisung erhalten hat und etwas Übung an einem Gerät hat, kann sich, nach gewisser Zeit entscheiden, auch Einweisungen durchführen zu wollen. Das entscheidet man selbst.

Um Einweisungen durchführen zu dürfen, muss man einer der „Ansprechpersonen“ eines Geräts werden. Dies wird man, indem man sich auf der Website für das Gerät als Ansprechperson einträgt. Diese Information ist öffentlich.

Wer keine Ansprechperson ist, kann keine Einweisungen durchführen, egal ob er oder sie eine Einweisung erhalten hat. Wir möchten, dass klar ist, wer diese Rolle ausfüllt und dass diese für alle, öffentlich, zugänglich ist.

Wie man sich als Kontaktperson für ein Gerät einträgt, steht in der Dokumentation der Website.

Auslaufen von Einweisungen/Kompetenzverlust

Eine Einweisung verliert ihre Gültigkeit nicht.

Sollten allerdings Zweifel an der Befähigung einer Person auftreten, werden diese, z.B. durch den Vorstand mit der Person zur Sprache gebracht. Der Vorstand kann jederzeit, bei ernsthaften Zweifeln an der Kompetenz oder Verantwortlichkeit einer Person, ohne Nennung von Gründen, eine Einweisung entziehen. Die Person darf das Gerät dann nicht mehr nutzen.

Hinweis: Hier Funktioniert die Metapher der Zertifikatsinfrastruktur nicht. Wenn eine Person die Berechtigung zur Nutzung eines Gerätes verliert, erlischt damit nicht die Berechtigung derer, die durch diese Person eingewiesen wurden.