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DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR GEPFLEGT. DIE NUTZUNGSORDNUNG IST NUN HIER ZU FINDEN.
Nutzungsordnung
Diese Nutzungsordnung gilt für die Nutzung sämtlicher Geräte des Chaotikum e.V., sowie der Vereinsräume.
Hausrecht
Das Hausrecht haben die Vorsitzenden des Vereins.
Falls kein Vorsitzender anwesend sein sollte, so kann das Hausrecht durch die Mehrheit der anwesenden ordentlichen Mitglieder ausgeübt werden.
Schließberechtigung
Nur ordentliche Mitglieder können schließberechtigt werden.
Jedes Vorstandsmitglied ist schließberechtigt.
Ein Mitglied kann mit Bürgschaft dreier schließberechtigter Mitglieder beim Vorstand die Schließberechtigung beantragen. Über die Annahme des Antrags entscheidet der Vorstand.
Der Vorstand kann in begründeten Fällen die Schließberechtigung entziehen.
Aufenthalt in den Vereinsräumen
Grundsätzlich ist allen Mitgliedern der Aufenthalt in den Vereinsräumen gestattet.
Verlässt das letzte Mitglied mit Schließberechtigung die Vereinsräume, haben noch in den Räumen verbleibende Personen auf dessen Aufforderung die Räume zu verlassen.
Techniknutzung
Jedes Entfernen von Vereinseigentum aus den Vereinsräumen ist vorab beim Vorstand anzumelden. Dieser hat ein Vetorecht.
Der Vorstand führt öffentlich eine Liste von Geräten, die ausschließlich zu Vereinszwecken ausgeliehen werden dürfen.
Schäden am Vereinseigentum sind dem Vorstand unverzüglich anzuzeigen.
Für private Gegenstände, die in den Vereinsräumen abgestellt werden, übernimmt der Verein keine Haftung.
Geschäftsmäßige Nutzung
Die geschäftsmäßige Nutzung von Vereinsräumen und Vereinseigentum ist
untersagt.
Ordnung und Reinlichkeit
In den Vereinsräumen und den zugehörigen Anlagen (Treppenhaus, Toiletten) ist
auf Ordnung und Reinlichkeit zu achten. Das Vereinseigentum ist pfleglich zu
behandeln.
Inkrafttreten
Diese Nutzungsordnung wurde durch den Vorstand am 11.03.2015 beschlossen und
tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.