Hallo *,
die nächste ordentliche Mitgliederversammlung steht an, wir laden zum Treffen am Sonntag, den 29.03.2015, um 14:30 Uhr im (Adresse: Chaotikum e.V., Mengstraße 6, 23552 Lübeck) ein. Die Veranstaltung beginnt dann um 15:00 Uhr.
Im Folgenden die Tagesordnung:
Wir freuen uns, euch bald alle wieder zu treffen.
Viele Grüße,
Pascal, Albert und Linus
# Anträge auf Satzungsänderungen
## Antrag: Ergänzung des Vorstands um zwei Beisitzer
Neufassung von § 10 Absatz 1:
1. Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus
die ordentliche Mitglieder sein müssen. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.
## Antrag: Die Geschäftsordnung des Vorstand / Entschlussfassung per Mail
Neufassung von § 10 Absatz 3:
3. Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung, in der auch bestimmte
Zuständigkeiten einzelnen Vorstandsmitgliedern zugeordnet werden können. Zwischen den Vorstandssitzungen kann der Vorstand im Umlaufverfahren, bei dem alle Vorstandsmitglieder Gelegenheit zur Stellungnahme haben müssen, schriftlich beschließen; das schriftliche Verfahren kann durch ein ausreichend dokumentiertes elektronisches Verfahren ersetzt werden.
Bemerkung: In großen Teilen der Satzung der GI entliehen.
## Antrag: Umordnung von Vorstandsposten
Der Vorstand soll das Recht haben, Posten unter bestimmten Umständen intern neu zuzuordnen, so dass bei Ausfall eines Vorstandsmitglied nicht zwingend eine MV einberufen werden muss.
Hinzufügen eines neuen Absatzes zu § 10 der Satzung:
7. Scheidet ein Vorstandsmitglied aus dem Amt aus, oder ist ein
Vorstandsmitglied dauernd an der Ausübung seines Amtes gehindert, so haben die andern Vorstandsmitglieder das Recht, die Posten untereinander neu zu verteilen.
Neufassung von § 11 Absatz 2:
2. Sinkt die Zahl der Vorstandsmitglieder unter drei, so sind unverzüglich
Neuwahlen anzuberaumen. Die Amtszeit der neugewählten Vorstandsmitglieder endet zum Ablauf der regulären Amtszeit des bisherigen Vorstands.
## Antrag: Demokratisierung der Beschlussfassung von Ordnungen
Mitglieder sollen ein direktes Mitbestimmungsrecht bei der Erlassung von Ordnungen bekommen. Die Finanzordnung soll nicht zwingend erforderlich sein.
Neufassung von § 18 (Ordnungen):
1. Die Satzung kann durch eine Geschäftsordnung ergänzt werden. Die
Bestimmungen der Geschäftsordnung dürfen mit der Satzung nicht in Widerspruch stehen.
2. Die Geschäftsordnung wird von der Mitgliederversammlung mit einfacher
Mehrheit beschlossen; über Änderungsanträge beschließt die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.
3. Der Vorstand hat eine Nutzungsordnung über die Benutzung des
Vereinseigentums, der Vereinsräume und der Veranstaltungsorte zu erlassen. Die Ordnung wird vom Vorstand beschlossen. Darüber hinaus kann der Vorstand weitere Ordnungen erlassen.
4. Ordnungen, die vom Vorstand erlassen werden, müssen den Mitgliedern
mindestens 2 Wochen vor ihrem in Kraft treten schriftlich oder per E-Mail bekannt gemacht werden. Erklärt innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Ordnung ein Viertel aller ordentlichen Mitglieder dem Vorstand ihren Widerspruch zur Ordnung, so tritt diese nur nach Zustimmung der nächsten Mitgliederversammlung in Kraft.
## Antrag: Ergänzung des Zwecks um „Free Culture“
Hinzufügen einer neuen Klausel zu § 2 Absatz 1:
c. Aufklärung über und Förderung von freien Inhalten, Werken, Lizenzen und Kommunikationsnetzen (Förderung der Free Culture Movement) für einen ungehinderten, barrierefreien Zugang zu Bildung und Wissen mit dem Ziel der Stärkung der Volksbildung und der Förderung der Wissensgesellschaft und einer aktiven Bürgergesellschaft.
## Antrag: Satzungsänderung zur Vernetzung
Ergänzung von § 2 Absatz 1.d:
d. Soziale und technische Vernetzung von bestehenden Gruppen, z.B. User-Groups, Stammtische, Computerclubs, etc.
– Es grüßt der Vorstand. https://chaotikum.org/