Lukas beantragt Punkt 3 der Hygieneordnung zu ändern.
Derzeitige Formulierung:
Der Nobreakspace ist nur für Personen zugänglich, welche geimpft oder genesen sind (2G). Ausnahmen gelten für Personen unter 18 Jahren, hier gelten die 3G Regeln nach § 10 (2) der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2. Das zuständige Mitglied kontrolliert dies beim Eintritt in den Nobreakspace. Entsprechende Nachweise sind beim Betreten des Nobreakspace proaktiv vorzuzeigen.
Neue Formulierung:
Der Nobreakspace ist nur für Personen zugänglich, welche geimpft oder genesen sind (2G). Ausnahmen gelten wie in § 10 (2) der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 vorgesehen. Das zuständige Mitglied kontrolliert dies beim Eintritt in den Nobreakspace. Entsprechende Nachweise sind beim Betreten des Nobreakspace proaktiv vorzuzeigen.
Einstimmig beschlossen.