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offizielles:geschaeftsordnung-vorstand

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offizielles:geschaeftsordnung-vorstand [09.04.2015 14:28] – angelegt Björn Oelkeoffizielles:geschaeftsordnung-vorstand [18.09.2018 11:24] – [§ 1 Versammlungsordnung] Lukas Ruge
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   - Der Vorstand soll monatlich tagen, mindestens aber einmal im Quartal.   - Der Vorstand soll monatlich tagen, mindestens aber einmal im Quartal.
   - Der Vorstand wählt aus seinen Reihen einen Protokollführer.   - Der Vorstand wählt aus seinen Reihen einen Protokollführer.
-  - Der Protokollführer legt über den Verlauf der Vorstandssitzungen eine Niederschrift an.  Die Niederschrift ist innerhalb von 48 Stunden den Mitgliedern per E-Mail zur Verfügung zu stellen. Erfolgt nach der Veröffentlichung der Niederschrift innerhalb von einer Woche kein Einspruch, gilt diese als genehmigt und wird veröffentlicht.+  - Der Protokollführer legt über den Verlauf der Vorstandssitzungen eine Niederschrift an. Die Niederschrift ist innerhalb von 48 Stunden den Mitgliedern per E-Mail zur Verfügung zu stellen. Erfolgt hiernach innerhalb einer Woche kein Einspruch, gilt diese als genehmigt und wird veröffentlicht.
  
 ===== § 2 Zuständigkeiten der Vorstandsmitglieder ===== ===== § 2 Zuständigkeiten der Vorstandsmitglieder =====
offizielles/geschaeftsordnung-vorstand.txt · Zuletzt geändert: 15.07.2022 10:37 von Lukas Ruge