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offizielles:geschaeftsordnung-vorstand [09.04.2015 14:28] – angelegt Björn Oelke | offizielles:geschaeftsordnung-vorstand [15.07.2022 10:37] (aktuell) – Lukas Ruge | ||
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====== Geschäftsordnung des Vorstands ====== | ====== Geschäftsordnung des Vorstands ====== | ||
- | In Ausfüllung und Ergänzung des von der Satzung des Vereins „Chaotikum e.V.“ | + | https://chaotikum.org/ |
- | vorgegebenen Rahmens wird die folgende Geschäftsordnung erlassen. | + | |
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- | ===== § 0 Präamble ===== | + | |
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- | Diese Geschäftsordnung verfolgt zwei Zwecke: Zum Einen die offensichtliche | + | |
- | Festlegung von Regeln, zum Anderen ist sie als Dokumentation für die Arbeit | + | |
- | des Vorstands anzusehen. | + | |
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- | ===== § 1 Versammlungsordnung ===== | + | |
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- | - Der Vorstand soll monatlich tagen, mindestens aber einmal im Quartal. | + | |
- | - Der Vorstand wählt aus seinen Reihen einen Protokollführer. | + | |
- | - Der Protokollführer legt über den Verlauf der Vorstandssitzungen eine Niederschrift an. Die Niederschrift ist innerhalb von 48 Stunden den Mitgliedern per E-Mail zur Verfügung zu stellen. Erfolgt nach der Veröffentlichung der Niederschrift innerhalb von einer Woche kein Einspruch, gilt diese als genehmigt und wird veröffentlicht. | + | |
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- | ===== § 2 Zuständigkeiten der Vorstandsmitglieder ===== | + | |
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- | - Jedes Vorstandsmitglied ist dazu berechtigt, geringe Ausgaben ohne Beschluss zu genehmigen. Diese dürfen pro Vorstandsmitglied und Quartal EUR 50 nicht übersteigen. | + | |
- | - Der Vorstand trägt dafür Sorge, dass Satzungsänderungen und Personalveränderungen im Vorstand zeitnah den zuständigen Behörden gemeldet werden. | + | |
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- | ===== § 3 Aufgaben des 1. und des 2. Vorsitzenden ===== | + | |
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- | - Der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende (die Vorstandsvorsitzenden) haben dafür Sorge zu tragen, dass das Postfach einmal wöchentlich geleert wird. | + | |
- | - Die Vorstandsvorsitzenden führen die Liste der Vereinsmitglieder. Periodisch werden von ihnen die sich ergebenden Veränderungen durch Zugänge und Abgänge den Vereinsmitgliedern mitgeteilt. | + | |
- | - Die Vorsitzenden verwalten die Mailinglisten und Verteiler des Vereins. | + | |
- | - Die Zugangsberechtigungen zum Vereinswiki werden von den Vorsitzenden auf dem aktuellen Stand gehalten. | + | |
- | - Die Zusammenarbeit mit lokalen Vereinen sowie die Vertretung des Vereins gegenüber Verwaltungen und Organisationen ist Aufgabe der Vorsitzenden. | + | |
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- | ===== § 4 Aufgaben des Kassenwarts ===== | + | |
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- | - Der Kassenwart überwacht die Haushaltsführung und verwaltet das Vermögen des Vereins. Er hat auf eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung hinzuwirken. | + | |
- | - Mit dem Ablauf des Geschäftsjahres stellt der Kassenwart unverzüglich die Abrechnung sowie die Vermögensübersicht und sonstige Unterlagen von wirtschaftlichen Belang den Finanzprüfern des Vereins zur Prüfung zur Verfügung. | + | |
- | - Als Vorstandsmitglied hat der Kassenwart die Einbringung der Mitgliedsbeiträge und anderer Einnahmen zu organisieren. | + | |
- | - Für die laufenden Einnahmen und Ausgaben führt der Kassenwart eine Bargeldkasse. | + | |
- | - Für Bareingänge stellt der Kassenwart eine formgerechte Quittung in doppelter Ausfertigung aus, davon eine für den Einzahler. | + | |
- | - Jede einzelne Ausgabe muss belegt werden. Jeder Beleg muss von dem Vereinsmitglied, | + | |
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- | ===== § 5 Beschlussfassungen und Wahlen ===== | + | |
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- | - Abstimmungen erfolgen offen, soweit keines der anwesenden Mitgliedern eine geheime Abstimmung verlangt. | + | |
- | - Die offene Abstimmung erfolgt durch Handzeichen. | + | |
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- | ===== § 6 Erstattung der Auslagen des Vorstands ===== | + | |
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- | - Auslagen des Vorstands zur Verfolgung der Vereinszwecke werden in voller Höhe erstattet. | + | |
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- | ===== § 7 Erfa-Kreis-Vertreter ===== | + | |
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- | - Der Vorstand bestimmt aus den Reihen der ordentlichen Mitglieder einen Erfa-Kreis-Vertreter. | + | |
- | - Der Erfa-Kreis-Vertreter ist Verantwortlich für die Abstimmung mit Erfahrungsaustauschkreisen des Chaos Computer Club e.V. (CCC e.V.). | + | |
- | - Beabsichtigt der Verein, bestimmte Themen oder Aktivitäten mit überregionalem Bezug an die Öffentlichkeit zu tragen, so stimmt der Erfa-Kreis-Vertreter dies vorher mit dem Vorstand des Chaos Computer Club e.V. ab. | + | |
- | - Bei Verhinderung des Erfa-Kreis-Vertreters übernimmt stellvertretend ein Vorstandsmitglied dessen Aufgaben. | + | |
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- | ===== § 8 Pressesprecher ===== | + | |
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- | - Der Vorstand kann ein ordentliches Vereinsmitglied zum Pressesprecher ernennen. | + | |
- | - Der Pressesprecher ist Hauptverantwortlicher für die Öffentlichkeitsarbeit. | + | |
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- | ===== § 9 Schließberechtigungen ===== | + | |
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- | - Erteilung, Verwaltung und Entzug von Schließberechtigungen obliegt dem Vorstand. | + | |
- | - Die Existenz einer jeden Schließberechtigungen ist zu protokollieren. Die Daten sind innerhalb von 3 Monaten nach erlöschen der Schließberechtigung zu vernichten. In besonderen Fällen kann vom Vorstand eine Speicherung von bis zu 12 Monaten nach Erlöschung der Schließberechtigung angeordnet werden. | + | |
- | - Elektronische Systeme, welche das Schließsystem steuern, sind aktuell zu halten. | + | |
- | - Der Vorstand kann ein ordentliches Mitglied als schließbeauftragte Person bestimmen und die in 2 und 3 genannten Verantwortlichkeiten an diese übertragen. | + | |
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- | ===== § 10 Transparenz der Vorstandsarbeit ===== | + | |
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- | - Vorstandsmitglieder sowie, sofern vorhanden, Erfa-Kreis-Vertreter, | + | |
- | - Die in Absatz 1. genannten Personen teilen in eigener Verantwortung getroffene Entscheidung dem gesamten Vorstand unverzüglich mit. Dies geschieht in geeigneter Form (i.d.R. per E-Mail-Verteiler). | + | |
- | - Die Mitglieder des Vereins sind regelmäßig über die Vorstandsaktivitäten zu informieren. | + | |
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- | ===== § 11 Inkrafttreten ===== | + | |
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- | Diese Geschäftsordnung wurde durch den Vorstand am 11.03.2015 beschlossen und | + | |
- | tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Diese Geschäftsordnung ersetzt alle | + | |
- | vorher beschlossenen Geschäftsordnungen. | + |