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offizielles:geschaeftsordnung-vorstand

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offizielles:geschaeftsordnung-vorstand [18.09.2018 11:24] – [§ 1 Versammlungsordnung] Lukas Rugeoffizielles:geschaeftsordnung-vorstand [15.07.2022 10:37] (aktuell) Lukas Ruge
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 ====== Geschäftsordnung des Vorstands ====== ====== Geschäftsordnung des Vorstands ======
  
-In Ausfüllung und Ergänzung des von der Satzung des Vereins „Chaotikum e.V.“ +https://chaotikum.org/verein/geschaeftsordnung/
-vorgegebenen Rahmens wird die folgende Geschäftsordnung erlassen. +
- +
-===== § 0 Präamble ===== +
- +
-Diese Geschäftsordnung verfolgt zwei ZweckeZum Einen die offensichtliche +
-Festlegung von Regeln, zum Anderen ist sie als Dokumentation für die Arbeit +
-des Vorstands anzusehen. +
- +
-===== § 1 Versammlungsordnung ===== +
- +
-  - Der Vorstand soll monatlich tagen, mindestens aber einmal im Quartal. +
-  - Der Vorstand wählt aus seinen Reihen einen Protokollführer. +
-  - Der Protokollführer legt über den Verlauf der Vorstandssitzungen eine Niederschrift an. Die Niederschrift ist innerhalb von 48 Stunden den Mitgliedern per E-Mail zur Verfügung zu stellen. Erfolgt hiernach innerhalb einer Woche kein Einspruch, gilt diese als genehmigt und wird veröffentlicht. +
- +
-===== § 2 Zuständigkeiten der Vorstandsmitglieder ===== +
- +
-  - Jedes Vorstandsmitglied ist dazu berechtigt, geringe Ausgaben ohne Beschluss zu genehmigen. Diese dürfen pro Vorstandsmitglied und Quartal EUR 50 nicht übersteigen. +
-  - Der Vorstand trägt dafür Sorge, dass Satzungsänderungen und Personalveränderungen im Vorstand zeitnah den zuständigen Behörden gemeldet werden. +
- +
-===== § 3 Aufgaben des 1. und des 2. Vorsitzenden ===== +
- +
-  - Der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende (die Vorstandsvorsitzenden) haben dafür Sorge zu tragen, dass das Postfach einmal wöchentlich geleert wird. +
-  - Die Vorstandsvorsitzenden führen die Liste der Vereinsmitglieder. Periodisch werden von ihnen die sich ergebenden Veränderungen durch Zugänge und Abgänge den Vereinsmitgliedern mitgeteilt.  In der Regel geschieht das beim Plenum. +
-  - Die Vorsitzenden verwalten die Mailinglisten und Verteiler des Vereins.  Sie tragen Neumitglieder zeitnah in die Systeme ein und entfernen die entsprechenden Daten beim Ausscheiden eines Mitglieds. +
-  - Die Zugangsberechtigungen zum Vereinswiki werden von den Vorsitzenden auf dem aktuellen Stand gehalten. +
-  - Die Zusammenarbeit mit lokalen Vereinen sowie die Vertretung des Vereins gegenüber Verwaltungen und Organisationen ist Aufgabe der Vorsitzenden. +
- +
-===== § 4 Aufgaben des Kassenwarts ===== +
- +
-  - Der Kassenwart überwacht die Haushaltsführung und verwaltet das Vermögen des Vereins. Er hat auf eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung hinzuwirken. +
-  - Mit dem Ablauf des Geschäftsjahres stellt der Kassenwart unverzüglich die Abrechnung sowie die Vermögensübersicht und sonstige Unterlagen von wirtschaftlichen Belang den Finanzprüfern des Vereins zur Prüfung zur Verfügung. +
-  - Als Vorstandsmitglied hat der Kassenwart die Einbringung der Mitgliedsbeiträge und anderer Einnahmen zu organisieren.  Dabei genießt er die volle Unterstützung des gesamten Vorstands. +
-  - Für die laufenden Einnahmen und Ausgaben führt der Kassenwart eine Bargeldkasse.  Überschüssige Bargeldsummen werden von ihm regelmäßig auf dem Vereinskonto abgelegt. +
-  - Für Bareingänge stellt der Kassenwart eine formgerechte Quittung in doppelter Ausfertigung aus, davon eine für den Einzahler. +
-  - Jede einzelne Ausgabe muss belegt werden. Jeder Beleg muss von dem Vereinsmitglied, das die Ausgabe getätigt hat, umgehend beim Kassenwart eingereicht werden. +
- +
-===== § 5 Beschlussfassungen und Wahlen ===== +
- +
-  - Abstimmungen erfolgen offen, soweit keines der anwesenden Mitgliedern eine geheime Abstimmung verlangt. +
-  - Die offene Abstimmung erfolgt durch Handzeichen. +
- +
-===== § 6 Erstattung der Auslagen des Vorstands ===== +
- +
-  - Auslagen des Vorstands zur Verfolgung der Vereinszwecke werden in voller Höhe erstattet.  Auf Beschluss der Mitgliederversammlung muss der Vorstand in einer Stellungnahme Zweck- und Verhältnismäßigkeit der Ausgaben nachweisen. +
- +
-===== § 7 Erfa-Kreis-Vertreter ===== +
- +
-  - Der Vorstand bestimmt aus den Reihen der ordentlichen Mitglieder einen Erfa-Kreis-Vertreter. +
-  - Der Erfa-Kreis-Vertreter ist Verantwortlich für die Abstimmung mit Erfahrungsaustauschkreisen des Chaos Computer Club e.V. (CCC e.V.).  Hat der Chaotikum e.V. im CCC e.V. den Status eines Erfa-Kreises, so nimmt der Erfa-Kreis-Vertreter an den regelmäßigen Konferenzen der Erfa-Kreis-Vertreter teil +
-  - Beabsichtigt der Verein, bestimmte Themen oder Aktivitäten mit überregionalem Bezug an die Öffentlichkeit zu tragen, so stimmt der Erfa-Kreis-Vertreter dies vorher mit dem Vorstand des Chaos Computer Club e.V. ab. +
-  - Bei Verhinderung des Erfa-Kreis-Vertreters übernimmt stellvertretend ein Vorstandsmitglied dessen Aufgaben. +
- +
-===== § 8 Pressesprecher ===== +
- +
-  - Der Vorstand kann ein ordentliches Vereinsmitglied zum Pressesprecher ernennen. +
-  - Der Pressesprecher ist Hauptverantwortlicher für die Öffentlichkeitsarbeit.  Er ist angehalten, die Allgemeinheit durch Pressemitteilungen und Nutzung sonstige Publikationskanäle seiner Wahl über öffentliche Vereinsaktivitäten zu informieren. +
- +
-===== § 9 Schließberechtigungen ===== +
- +
-  - Erteilung, Verwaltung und Entzug von Schließberechtigungen obliegt dem Vorstand. +
-  - Die Existenz einer jeden Schließberechtigungen ist zu protokollieren. Die Daten sind innerhalb von 3 Monaten nach erlöschen der Schließberechtigung zu vernichten. In besonderen Fällen kann vom Vorstand eine Speicherung von bis zu 12 Monaten nach Erlöschung der Schließberechtigung angeordnet werden. +
-  - Elektronische Systeme, welche das Schließsystem steuern, sind aktuell zu halten.  Gleiches gilt für Daten, welche den Zugriff auf die Schließsysteme regeln. +
-  - Der Vorstand kann ein ordentliches Mitglied als schließbeauftragte Person bestimmen und die in 2 und 3 genannten Verantwortlichkeiten an diese übertragen. +
- +
-===== § 10 Transparenz der Vorstandsarbeit ===== +
- +
-  - Vorstandsmitglieder sowie, sofern vorhanden, Erfa-Kreis-Vertreter, Pressesprecher und Schließbeauftragter, tragen Sorge dafür, dass ihre Arbeit für alle Vereinsmitglieder transparent ist.  Insbesondere haben sie ihre Arbeit angemessen zu dokumentieren. +
-  - Die in Absatz 1. genannten Personen teilen in eigener Verantwortung getroffene Entscheidung dem gesamten Vorstand unverzüglich mit.  Dies geschieht in geeigneter Form (i.d.R. per E-Mail-Verteiler). +
-  - Die Mitglieder des Vereins sind regelmäßig über die Vorstandsaktivitäten zu informieren.  In der Regel geschieht dies beim Plenum. +
- +
-===== § 11 Inkrafttreten ===== +
- +
-Diese Geschäftsordnung wurde durch den Vorstand am 11.03.2015 beschlossen und +
-tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Diese Geschäftsordnung ersetzt alle +
-vorher beschlossenen Geschäftsordnungen. +
offizielles/geschaeftsordnung-vorstand.1537269890.txt.gz · Zuletzt geändert: 04.01.2021 00:58 (Externe Bearbeitung)