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offizielles:protokolle:vorstand:2025-02-09 [09.02.2025 17:55] – angelegt Lukas Ruge | offizielles:protokolle:vorstand:2025-02-09 [09.02.2025 21:04] (aktuell) – Lukas Ruge | ||
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* Unter Ausschluss der Öffentlichkeit | * Unter Ausschluss der Öffentlichkeit | ||
- | - **MV 2025** | + | ===== MV 2025 ===== |
- Die Mitgliedsversammlung 2025 soll am 30. März um 12:00 Uhr stattfinden wird. | - Die Mitgliedsversammlung 2025 soll am 30. März um 12:00 Uhr stattfinden wird. | ||
- Vorstand ist einstimmig dafür | - Vorstand ist einstimmig dafür | ||
- | - **Mitgliedsangelegenheiten** | + | ===== Mitgliedsangelegenheiten |
- Es gibt ein Mitglied, das wegen nicht zahlen der Beiträge ausgeschlossen werden müsste. | - Es gibt ein Mitglied, das wegen nicht zahlen der Beiträge ausgeschlossen werden müsste. | ||
- Vorstand ist einstimmig für den Ausschluss zum Ende des Februar 2025 und leitet den offiziellen Vorgang ein | - Vorstand ist einstimmig für den Ausschluss zum Ende des Februar 2025 und leitet den offiziellen Vorgang ein | ||
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- Nach der Bundestagswahl am 23.02.2025 nochmal versuchen zu kommunizieren | - Nach der Bundestagswahl am 23.02.2025 nochmal versuchen zu kommunizieren | ||
- Rückwirkender Beginn der Mitgliedschaft ist möglich | - Rückwirkender Beginn der Mitgliedschaft ist möglich | ||
- | - **Änderung am Rückerstattungsformular: | + | ===== Änderung am Rückerstattungsformular: |
- | - **Ausgaben beschließen** | + | Hinzufügen, |
+ | |||
+ | ===== Ausgaben beschließen | ||
- Wir haben verschiedene Ausgaben nur im Umlaufverfahren beschlossen aber nie abgestimmt. Leider ist auch etwas unklar welche. Vor der Kassenprüfung sollte das stattfinden | - Wir haben verschiedene Ausgaben nur im Umlaufverfahren beschlossen aber nie abgestimmt. Leider ist auch etwas unklar welche. Vor der Kassenprüfung sollte das stattfinden | ||
- 350 € für einen Prusa-3D Drucker (Am 27.07 erhalten, im September bezahlt) | - 350 € für einen Prusa-3D Drucker (Am 27.07 erhalten, im September bezahlt) | ||
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- Leo beantragt 185,5 € für neue Feuerlöscher und andere Gebrauchsgüter, | - Leo beantragt 185,5 € für neue Feuerlöscher und andere Gebrauchsgüter, | ||
- Vorstand ist einstimmig für die Rückerstattung aller Ausgaben | - Vorstand ist einstimmig für die Rückerstattung aller Ausgaben | ||
- | - **Sachspende** | + | ===== Sachspende |
- Lukas möchte einen Leitz Aktenvernichter Spenden. Gerät: "Leitz IQ 3M Premium Aktenvernichter P5" | - Lukas möchte einen Leitz Aktenvernichter Spenden. Gerät: "Leitz IQ 3M Premium Aktenvernichter P5" | ||
- Kaufpreis 142,03 € Das Gerät ist Neuwertig. Eine Rechnung liegt vor. | - Kaufpreis 142,03 € Das Gerät ist Neuwertig. Eine Rechnung liegt vor. | ||
- Der Vorstand ist einstimmig für die Annahme der Sachspende | - Der Vorstand ist einstimmig für die Annahme der Sachspende | ||
- | - **Vorstandsdaten** | + | ===== Vorstandsdaten===== |
- Der Vorstand hat angefangen alte Dokumente zu digitalisieren und im Original zu vernichten. | - Der Vorstand hat angefangen alte Dokumente zu digitalisieren und im Original zu vernichten. | ||
- Es wird besser als bisher. | - Es wird besser als bisher. | ||
- | - **Schlüsselordnung** | + | ===== Schlüsselordnung |
- Eine getrennte Dokumentation von Schlüsselvergabe und Schließberechtigung wird angestrebt und in den entsprechenden Dokumenten und Ordnungen angepasst. | - Eine getrennte Dokumentation von Schlüsselvergabe und Schließberechtigung wird angestrebt und in den entsprechenden Dokumenten und Ordnungen angepasst. | ||
- | - **Keepass** und mal gemeinsam updaten | + | ===== Keepass ===== |
- | - leo: habe nen neuen Key generiert, sollten einfach | + | |
- | - **Vorstandsbriefkasten** | + | - leo: hat nen neuen Key generiert |
+ | ===== Vorstandsbriefkasten | ||
- Einfach nochmal aufschreiben, | - Einfach nochmal aufschreiben, | ||
- Einstimmig abgeschaft | - Einstimmig abgeschaft | ||
- | - **Postfach** Postfach abschaffen? | + | ===== Postfach |
+ | * Postfach abschaffen? | ||
- Kostet 50 € im Jahr, wir schauen selten rein, kommt nichts wichtiges hin und wir haben selbst nen Briefkasten in der F11. | - Kostet 50 € im Jahr, wir schauen selten rein, kommt nichts wichtiges hin und wir haben selbst nen Briefkasten in der F11. | ||
- Einstimmig abgeschaft | - Einstimmig abgeschaft | ||
- Kündigung macht Fabi | - Kündigung macht Fabi | ||
- | - **Geschäftsordnung des Vorstands** | + | ===== Geschäftsordnung des Vorstands |
- Bisher https:// | - Bisher https:// | ||
- Wir haben eine neuen Geschäftsordnung erarbeitet, welche wir hier in den Anhang schreiben. | - Wir haben eine neuen Geschäftsordnung erarbeitet, welche wir hier in den Anhang schreiben. | ||
- Einstimmig angenommen | - Einstimmig angenommen | ||
- | - **Hausordung** | + | ===== Hausordung |
- Wir ersetzen die Nutzungsordnung durch eine Hausordnung, | - Wir ersetzen die Nutzungsordnung durch eine Hausordnung, | ||
- Einstimmig angenommen | - Einstimmig angenommen | ||
- | # Geschäftsordnung des Vorstands | + | ======Geschäftsordnung des Vorstands====== |
In Ausfüllung und Ergänzung des von der Satzung des Vereins „Chaotikum e.V.“ vorgegebenen Rahmens wird die folgende Geschäftsordnung des Vorstands erlassen. | In Ausfüllung und Ergänzung des von der Satzung des Vereins „Chaotikum e.V.“ vorgegebenen Rahmens wird die folgende Geschäftsordnung des Vorstands erlassen. | ||
- | #### § 0 Präambel | + | ===== § 0 Präambel |
Diese Geschäftsordnung verfolgt zwei Zwecke: Zum Einen die offensichtliche Festlegung von Regeln, zum Anderen ist sie als Dokumentation für die Arbeit des Vorstands anzusehen. | Diese Geschäftsordnung verfolgt zwei Zwecke: Zum Einen die offensichtliche Festlegung von Regeln, zum Anderen ist sie als Dokumentation für die Arbeit des Vorstands anzusehen. | ||
- | #### § 1 Vorstandssitzung | + | ===== § 1 Vorstandssitzung |
1. Der Vorstand tagt nach Bedarf. | 1. Der Vorstand tagt nach Bedarf. | ||
2. Eine Vorstandssitzung kann von jedem Mitglied des Vorstands beantragt werden. Der Termin gilt als vereinbart, wenn die Mehrheit der Mitglieder des Vorstands zustimmen. Er sollte üblicherweise mindestens fünf Tage vor dem Termin vereinbart werden und auch den Mitgliedern des Vereins mitgeteilt werden. | 2. Eine Vorstandssitzung kann von jedem Mitglied des Vorstands beantragt werden. Der Termin gilt als vereinbart, wenn die Mehrheit der Mitglieder des Vorstands zustimmen. Er sollte üblicherweise mindestens fünf Tage vor dem Termin vereinbart werden und auch den Mitgliedern des Vereins mitgeteilt werden. | ||
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4. Gäste sind zugelassen sofern soweit keines der anwesenden Vorstandsmitglieder den Ausschluss der Öffentlichkeit verlangt. Der Ausschluss der Öffentlichkeit ist im Protokoll festzhalten. | 4. Gäste sind zugelassen sofern soweit keines der anwesenden Vorstandsmitglieder den Ausschluss der Öffentlichkeit verlangt. Der Ausschluss der Öffentlichkeit ist im Protokoll festzhalten. | ||
- | #### § 2 Beschlussfassungen und Wahlen | + | ===== § 2 Beschlussfassungen und Wahlen |
1. Abstimmungen erfolgen offen, soweit keines der anwesenden Vorstandsmitglieder eine geheime Abstimmung verlangt. | 1. Abstimmungen erfolgen offen, soweit keines der anwesenden Vorstandsmitglieder eine geheime Abstimmung verlangt. | ||
- | #### § 3 Geringe Ausgaben | + | ===== § 3 Geringe Ausgaben |
1. Jedes Vorstandsmitglied ist dazu berechtigt, geringe Ausgaben ohne Beschluss zu genehmigen. Diese dürfen pro Vorstandsmitglied und Quartal EUR 100 nicht übersteigen. Die genehmigten Ausgaben sind nachträglich in einer Vorstandssitzung zu protokollieren, | 1. Jedes Vorstandsmitglied ist dazu berechtigt, geringe Ausgaben ohne Beschluss zu genehmigen. Diese dürfen pro Vorstandsmitglied und Quartal EUR 100 nicht übersteigen. Die genehmigten Ausgaben sind nachträglich in einer Vorstandssitzung zu protokollieren, | ||
- | #### § 4 Beauftragte, | + | ===== § 4 Beauftragte, |
1. Der Vorstand kann ordentliche Mitglieder oder Arbeitsgruppen/ | 1. Der Vorstand kann ordentliche Mitglieder oder Arbeitsgruppen/ | ||
2. Bei der Beauftragung ist auf Fragen des Datenschutzes zu achten. Sofern eine Übermittlung von Informationen an die beauftragte Person oder Gruppe notwendig ist, ist dies entsprechend nachvollziehbar zu vereinbaren und zu dokumentieren. | 2. Bei der Beauftragung ist auf Fragen des Datenschutzes zu achten. Sofern eine Übermittlung von Informationen an die beauftragte Person oder Gruppe notwendig ist, ist dies entsprechend nachvollziehbar zu vereinbaren und zu dokumentieren. | ||
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5. Die Zusammenarbeit mit lokalen Vereinen sowie die Vertretung des Vereins gegenüber Verwaltungen und Organisationen ist Aufgabe des Vorstands. Er kann Vertreter\*innen beauftragen, | 5. Die Zusammenarbeit mit lokalen Vereinen sowie die Vertretung des Vereins gegenüber Verwaltungen und Organisationen ist Aufgabe des Vorstands. Er kann Vertreter\*innen beauftragen, | ||
- | #### § 5 Aufgaben des Vorstands | + | ===== § 5 Aufgaben des Vorstands |
1. Der Vorstand trägt dafür Sorge, | 1. Der Vorstand trägt dafür Sorge, | ||
- a. dass die Gemeinschaft um die vom Chaotikum betriebenen Räumlichkeiten, | - a. dass die Gemeinschaft um die vom Chaotikum betriebenen Räumlichkeiten, | ||
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- g. sowie weitere Aufgaben welche durch die Mitgliedsversammlung an den Vorstand deligiert wurden, sofern die Mitgliederversammlung ausgeschlossen hat, dass diese durch beauftragte Mitglieder oder Gruppen ausgeführt werden. | - g. sowie weitere Aufgaben welche durch die Mitgliedsversammlung an den Vorstand deligiert wurden, sofern die Mitgliederversammlung ausgeschlossen hat, dass diese durch beauftragte Mitglieder oder Gruppen ausgeführt werden. | ||
- | #### § 6 Kassenführung | + | ===== § 6 Kassenführung |
1. Der Vorstand überwacht die Haushaltsführung und verwaltet das Vermögen des Vereins. Es hat auf eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung hinzuwirken. | 1. Der Vorstand überwacht die Haushaltsführung und verwaltet das Vermögen des Vereins. Es hat auf eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung hinzuwirken. | ||
2. Mit dem Ablauf des Geschäftsjahres sind Abrechnung sowie die Vermögensübersicht und sonstige Unterlagen von wirtschaftlichen Belang den Kassenprüfer: | 2. Mit dem Ablauf des Geschäftsjahres sind Abrechnung sowie die Vermögensübersicht und sonstige Unterlagen von wirtschaftlichen Belang den Kassenprüfer: | ||
Zeile 116: | Zeile 120: | ||
5. Jede einzelne Ausgabe muss belegt werden. Jeder Beleg muss von dem Vereinsmitglied, | 5. Jede einzelne Ausgabe muss belegt werden. Jeder Beleg muss von dem Vereinsmitglied, | ||
- | #### § 7 Zugangsberechtigung | + | ===== § 7 Zugangsberechtigung |
1. Zugangsberechtigungen sind | 1. Zugangsberechtigungen sind | ||
* a. Schließberechtigung im Sinne der Schlüsselordnung und | * a. Schließberechtigung im Sinne der Schlüsselordnung und | ||
Zeile 124: | Zeile 128: | ||
4. Die Entscheidung über Erteilung und Entzug von Zugangsberechtigungen werden vom Vorstand festgelegt. Er kann Richtlinien festlegen, um Einzelentscheidungen zu Vermeiden. Die in 2 und 3 genannten Verantwortlichkeiten können an beauftragte Personen oder Gruppen übertragen werden. | 4. Die Entscheidung über Erteilung und Entzug von Zugangsberechtigungen werden vom Vorstand festgelegt. Er kann Richtlinien festlegen, um Einzelentscheidungen zu Vermeiden. Die in 2 und 3 genannten Verantwortlichkeiten können an beauftragte Personen oder Gruppen übertragen werden. | ||
- | #### § 8 Transparenz der Vorstandsarbeit | + | ===== § 8 Transparenz der Vorstandsarbeit |
1. Vorstandsmitglieder sowie, sofern vorhanden, beauftragte Mitglieder oder Gruppen, tragen Sorge dafür, dass ihre Arbeit für alle Vereinsmitglieder transparent ist. Insbesondere haben sie ihre Arbeit angemessen zu dokumentieren. | 1. Vorstandsmitglieder sowie, sofern vorhanden, beauftragte Mitglieder oder Gruppen, tragen Sorge dafür, dass ihre Arbeit für alle Vereinsmitglieder transparent ist. Insbesondere haben sie ihre Arbeit angemessen zu dokumentieren. | ||
2. Die in Absatz 1. genannten Personen und Gruppen teilen in eigener Verantwortung getroffene Entscheidung dem gesamten Vorstand unverzüglich mit. Dies geschieht in geeigneter Form (i.d.R. per E-Mail-Verteiler). | 2. Die in Absatz 1. genannten Personen und Gruppen teilen in eigener Verantwortung getroffene Entscheidung dem gesamten Vorstand unverzüglich mit. Dies geschieht in geeigneter Form (i.d.R. per E-Mail-Verteiler). | ||
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4. Die Mitglieder des Vereins sind regelmäßig über die Vorstandsaktivitäten und die Aktivitäten von beauftragten Mitgliedern oder Gruppen zu informieren. In der Regel geschieht dies beim Plenum. | 4. Die Mitglieder des Vereins sind regelmäßig über die Vorstandsaktivitäten und die Aktivitäten von beauftragten Mitgliedern oder Gruppen zu informieren. In der Regel geschieht dies beim Plenum. | ||
- | #### § 9 Inkrafttreten | + | ===== § 9 Inkrafttreten |
Diese Geschäftsordnung des Vorstands wurde durch den Vorstand am 09.02.2025 beschlossen und trat am 23.02.2025 in Kraft. Diese Geschäftsordnung des Vorstands ersetzt alle vorher beschlossenen Geschäftsordnungen des Vorstands. | Diese Geschäftsordnung des Vorstands wurde durch den Vorstand am 09.02.2025 beschlossen und trat am 23.02.2025 in Kraft. Diese Geschäftsordnung des Vorstands ersetzt alle vorher beschlossenen Geschäftsordnungen des Vorstands. | ||
- | # Hausordnung | + | ====== |
Wir verstehen die Gemeinschaft von Menschen, welche den Nobreakspace nutzen, unabhängig von ihrer Mitgliedschaft im Verein Chaotikum e.V., als ausschlaggebend, | Wir verstehen die Gemeinschaft von Menschen, welche den Nobreakspace nutzen, unabhängig von ihrer Mitgliedschaft im Verein Chaotikum e.V., als ausschlaggebend, | ||
- | #### Hausrecht | + | ===== Hausrecht |
- | - Das Hausrecht haben die Vorstandsmitglieder des Vereins. | + | |
- | - Falls kein Vorstandsmitglied anwesend sein sollte, so kann das Hausrecht durch die Mehrheit der anwesenden ordentlichen Mitglieder ausgeübt werden. | + | *Falls kein Vorstandsmitglied anwesend sein sollte, so kann das Hausrecht durch die Mehrheit der anwesenden ordentlichen Mitglieder ausgeübt werden. |
- | #### Schließberechtigung | + | ===== Schließberechtigung |
- | - Regeln zur Schließberechtigung und zum Umgang mit Schlüssel, Transpondern und Zertifikaten gibt die Schlüsselordnung vor. | + | *Regeln zur Schließberechtigung und zum Umgang mit Schlüssel, Transpondern und Zertifikaten gibt die Schlüsselordnung vor. |
- | #### Aufenthalt in den Vereinsräumen | + | ===== Aufenthalt in den Vereinsräumen |
- | - Grundsätzlich ist allen Mitgliedern der Aufenthalt in den Vereinsräumen gestattet. | + | *Grundsätzlich ist allen Mitgliedern der Aufenthalt in den Vereinsräumen gestattet. |
- | - Verlässt das letzte Mitglied mit Schließberechtigung die Vereinsräume, | + | *Verlässt das letzte Mitglied mit Schließberechtigung die Vereinsräume, |
- | #### Nutzung von Geräten und Technik im Nobreakspace | + | ===== Nutzung von Geräten und Technik im Nobreakspace |
- | - Menschen im Nobreakspace nutzen eigenverantwortlich die Geräte. Hierbei ist insbesondere die Werkstattordnung des Chaotikum e.V. sowie weitere Regeln und Hinweise zu beachten. | + | *Menschen im Nobreakspace nutzen eigenverantwortlich die Geräte. Hierbei ist insbesondere die Werkstattordnung des Chaotikum e.V. sowie weitere Regeln und Hinweise zu beachten. |
- | - Bestimmte Geräte können entliehen werden. Dies organisiert der Vorstand (oder gibt die Verantwortung an eine Arbeitsgruppe). | + | *Bestimmte Geräte können entliehen werden. Dies organisiert der Vorstand (oder gibt die Verantwortung an eine Arbeitsgruppe). |
- | - Schäden am Vereinseigentum sind dem Vorstand unverzüglich anzuzeigen. | + | *Schäden am Vereinseigentum sind dem Vorstand unverzüglich anzuzeigen. |
- | - Für private Gegenstände, | + | *Für private Gegenstände, |
- | #### Geschäftsmäßige Nutzung | + | ===== Geschäftsmäßige Nutzung |
Die geschäftsmäßige Nutzung von Vereinsräumen und Vereinseigentum ist untersagt. | Die geschäftsmäßige Nutzung von Vereinsräumen und Vereinseigentum ist untersagt. | ||
- | #### Ordnung und Reinlichkeit | + | ===== Ordnung und Reinlichkeit |
In den Vereinsräumen und den zugehörigen Anlagen ist auf Ordnung und Reinlichkeit zu achten. Das Vereinseigentum ist pfleglich zu behandeln. | In den Vereinsräumen und den zugehörigen Anlagen ist auf Ordnung und Reinlichkeit zu achten. Das Vereinseigentum ist pfleglich zu behandeln. | ||
- | ### Inkrafttreten | + | ===== Inkrafttreten |
Diese Hausordnung wurde durch den Vorstand am 09.02.2025 beschlossen und tritt am 23.02.2025 in Kraft. Diese Hausordnung ersetzt alle vorherigen Hausordnungen und die Nutzungsordnung des Chaotikum e.V. | Diese Hausordnung wurde durch den Vorstand am 09.02.2025 beschlossen und tritt am 23.02.2025 in Kraft. Diese Hausordnung ersetzt alle vorherigen Hausordnungen und die Nutzungsordnung des Chaotikum e.V. |