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| offizielles:protokolle:vorstand:2026-03-12 [12.03.2026 19:16] – Lukas Ruge | offizielles:protokolle:vorstand:2026-03-12 [12.03.2026 19:37] (aktuell) – Lukas Ruge | ||
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| * Beginn: 20:00 Uhr | * Beginn: 20:00 Uhr | ||
| - | * Ende: XX:XX Uhr | + | * Ende: 20:37 Uhr |
| * Anwesend: Wupo, Fabi, Lukas | * Anwesend: Wupo, Fabi, Lukas | ||
| * Stattgefunden: | * Stattgefunden: | ||
| - | ===== Beschluss der Schlüsselordnung ===== | + | ===== 1. Beschluss der Schlüsselordnung ===== |
| Es wird ein neuer Entwurf einer Schlüsselordnung diskutiert. Dies ist insbesondere relevant, da ja nun Transponder hinzugekommen sind. | Es wird ein neuer Entwurf einer Schlüsselordnung diskutiert. Dies ist insbesondere relevant, da ja nun Transponder hinzugekommen sind. | ||
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| Die Schlüsselordnung wurde vom Vorstand am 12. März 2026 beschlossen und tritt am 27. März 2026 in Kraft. Sie ersetzt alle vorher beschlossenen Schlüsselordnungen des Chaotikum e.V. | Die Schlüsselordnung wurde vom Vorstand am 12. März 2026 beschlossen und tritt am 27. März 2026 in Kraft. Sie ersetzt alle vorher beschlossenen Schlüsselordnungen des Chaotikum e.V. | ||
| - | Abstimmung: | + | Abstimmung: |
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| + | ===== 2. Verfahrens zur Vergabe, zum Entzug und zur Dokumentation Schließberechtigungen nach 2 (c) der neuen Schlüsselordnung ===== | ||
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| + | - Schließberechtigungen werden formlos per E-Mail an keyadmin@chaotikum.org geschickt. Auf dieser Mailingliste sind der Vorstand und ggf mit der der Verwaltung der Schlüssel beauftragte Personen. Der Vorstand stimmt daraufhin über eine Schließberechtigung ab. | ||
| + | - Der Vorstand bekräftigt das am [[2025-04-10|10.04.2025 beschlossene]] Verfahren: "Wir einigen uns darauf, dies im Umlaufverfahren zu machen. Eine Schließberechtigung gilt als erteilt, wenn der Vorstand einstimmig dafür stimmt oder nach 7 Tagen nach Antragstellung kein Mitglied des Vorstandes ein Veto geäußert hat. Eine Schließberechtigung wird über eine LDAP Gruppe nach Erteilung festgehalten." | ||
| + | - Wenn eine Schließberechtigung vorliegt können alle Vorstandsmitglieder und mit der der Verwaltung der Schlüssel beauftragte Personen Schlüssel vergeben. | ||
| + | - Es gelten die Festgelegten Regeln nach §3 der neuen Schlüsselordnung | ||
| + | - Ein Entzug der Schließberechtigung beschließt der Vorstand im Umlaufverfahren und teilt diese dem Mitglied sowie, sofern notwendig, den mit der Verwaltung der Schlüssel beauftragte Personen, mit. | ||
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| + | ===== 3. Verfahren zur Vergabe von physikalischen Schlüsseln nach 3 (b) 1 der neuen Schlüsselordnung ===== | ||
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| + | - Der Vorstand vergibt physikalische Schlüssel, sofern vorhanden, an schließberechtigte Mitglieder. | ||
| + | - Wer einen physikalischen Schlüssel oder Transponder hat, ist auf nbsp.space festgehalten. | ||
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| + | ===== 4. Verfahren zur weitergabe von physikalischen Schlüsseln nach 3 (c) 1 der neuen Schlüsselordnung ===== | ||
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| + | - nbsp.space hat auch eine Funktion um Schlüssel weiterzugeben, | ||
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| + | ===== 5. Benennung von mit der der Verwaltung der Schlüssel beauftragte Personen ===== | ||
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| + | - Wie bisher ist Malte Schmitz beauftragt kryptografische Schlüssel zu verwalten. | ||
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| + | Abstimmung zu den Punkten 2 bis 5: Einstimmig beschlossen. | ||