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offizielles:unsere_satzung [08.04.2014 01:05] – [§ 7 Rechte und Pflichten] 7.5 nach Beschluss der MV-2014-03 hinzugefügt t_x | offizielles:unsere_satzung [02.04.2015 12:34] – t_x | ||
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====== Vereinssatzung Chaotikum ====== | ====== Vereinssatzung Chaotikum ====== | ||
- | (Stand: | + | (Stand: |
Im nachfolgenden Dokument wird ausschließlich die maskuline Form verwendet. Selbstverständlich sind an den entsprechenden Stellen immer alle Geschlechter gemeint. | Im nachfolgenden Dokument wird ausschließlich die maskuline Form verwendet. Selbstverständlich sind an den entsprechenden Stellen immer alle Geschlechter gemeint. | ||
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* dem Kassenwart, | * dem Kassenwart, | ||
- Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins nach Maßgabe der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Der Vorstand ist berechtigt, für bestimmte Zwecke Ausschüsse einzusetzen. Der Vorstand kann verbindliche Ordnungen erlassen. Der Vorstand hat seine Tätigkeiten zeitnah zu protokollieren und diese Protokolle den Mitgliedern zur Verfügung zu stellen. | - Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins nach Maßgabe der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Der Vorstand ist berechtigt, für bestimmte Zwecke Ausschüsse einzusetzen. Der Vorstand kann verbindliche Ordnungen erlassen. Der Vorstand hat seine Tätigkeiten zeitnah zu protokollieren und diese Protokolle den Mitgliedern zur Verfügung zu stellen. | ||
- | - Ein Vorstandsbeschluss kann ggf. auf schriftlichem Wege oder fernmündlich gefasst | + | - Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung, |
- Die Vereinigung mehrerer Vorstandsämter in einer Person ist unzulässig. | - Die Vereinigung mehrerer Vorstandsämter in einer Person ist unzulässig. | ||
- Die Posten des Vorstandes müssen von ordentlichen Mitgliedern besetzt sein, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. | - Die Posten des Vorstandes müssen von ordentlichen Mitgliedern besetzt sein, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. | ||
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===== § 18 Ordnungen ===== | ===== § 18 Ordnungen ===== | ||
- | Zur Durchführung | + | - Die Satzung kann durch eine Geschäftsordnung ergänzt werden. Die Bestimmungen der Geschäftsordnung dürfen mit der Satzung |
+ | - Die Geschäftsordnung wird von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen; | ||
+ | - Der Vorstand | ||
+ | - Ordnungen, die vom Vorstand erlassen werden, müssen den Mitgliedern mindestens 2 Wochen vor ihrem in Kraft treten schriftlich oder per E-Mail bekannt gemacht werden. Erklärt innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Ordnung ein Viertel aller ordentlichen Mitglieder dem Vorstand ihren Widerspruch zur Ordnung, so tritt diese nur nach Zustimmung der nächsten Mitgliederversammlung in Kraft. | ||
===== § 19 Auflösung des Vereins und Anfallsberechtigung ===== | ===== § 19 Auflösung des Vereins und Anfallsberechtigung ===== | ||
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===== § 20 Inkrafttreten ===== | ===== § 20 Inkrafttreten ===== | ||
- | Diese Satzung ist in der vorliegenden Form von der Mitgliederversammlung des Vereins am 20.03.2012 beschlossen worden. | + | Diese Satzung ist in der vorliegenden Form von der Mitgliederversammlung des Vereins am 29.03.2015 beschlossen worden. |
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