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offizielles:unsere_satzung

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offizielles:unsere_satzung [22.04.2014 23:54] – [Vereinssatzung Chaotikum] "Stand"/Änderungsdatum aktualisiert t_xoffizielles:unsere_satzung [02.04.2015 12:34] t_x
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 ====== Vereinssatzung Chaotikum ====== ====== Vereinssatzung Chaotikum ======
  
-(Stand: März 2014)+(Stand: März 2015)
  
 Im nachfolgenden Dokument wird ausschließlich die maskuline Form verwendet. Selbstverständlich sind an den entsprechenden Stellen immer alle Geschlechter gemeint. Im nachfolgenden Dokument wird ausschließlich die maskuline Form verwendet. Selbstverständlich sind an den entsprechenden Stellen immer alle Geschlechter gemeint.
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     * dem Kassenwart,die ordentliche Mitglieder sein müssen. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.     * dem Kassenwart,die ordentliche Mitglieder sein müssen. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.
   - Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins nach Maßgabe der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Der Vorstand ist berechtigt, für bestimmte Zwecke Ausschüsse einzusetzen. Der Vorstand kann verbindliche Ordnungen erlassen. Der Vorstand hat seine Tätigkeiten zeitnah zu protokollieren und diese Protokolle den Mitgliedern zur Verfügung zu stellen.   - Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins nach Maßgabe der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Der Vorstand ist berechtigt, für bestimmte Zwecke Ausschüsse einzusetzen. Der Vorstand kann verbindliche Ordnungen erlassen. Der Vorstand hat seine Tätigkeiten zeitnah zu protokollieren und diese Protokolle den Mitgliedern zur Verfügung zu stellen.
-  - Ein Vorstandsbeschluss kann ggf. auf schriftlichem Wege oder fernmündlich gefasst werden, wenn alle Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu der zu beschließenden Regelung erklären.+  - Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung, in der auch bestimmte Zuständigkeiten einzelnen Vorstandsmitgliedern zugeordnet werden können. Zwischen den Vorstandssitzungen kann der Vorstand im Umlaufverfahrenbei dem alle Vorstandsmitglieder Gelegenheit zur Stellungnahme haben müssen, schriftlich beschließen; das schriftliche Verfahren kann durch ein ausreichend dokumentiertes elektronisches Verfahren ersetzt werden.
   - Die Vereinigung mehrerer Vorstandsämter in einer Person ist unzulässig.   - Die Vereinigung mehrerer Vorstandsämter in einer Person ist unzulässig.
   - Die Posten des Vorstandes müssen von ordentlichen Mitgliedern besetzt sein, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.   - Die Posten des Vorstandes müssen von ordentlichen Mitgliedern besetzt sein, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
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 ===== § 18 Ordnungen ===== ===== § 18 Ordnungen =====
  
-Zur Durchführung der Satzung hat der Vorstand eine Geschäftsordnung, eine Finanzordnung sowie eine Ordnung für die Benutzung der Veranstaltungsorte zu erlassen. Die Ordnungen werden vom Vorstand beschlossen. Darüber hinaus kann der Vorstand weitere Ordnungen erlassen.+  - Die Satzung kann durch eine Geschäftsordnung ergänzt werden. Die Bestimmungen der Geschäftsordnung dürfen mit der Satzung nicht in Widerspruch stehen. 
 +  - Die Geschäftsordnung wird von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen; über Änderungsanträge beschließt die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit. 
 +  - Der Vorstand hat eine Nutzungsordnung über die Benutzung des Vereinseigentums, der Vereinsräume und der Veranstaltungsorte zu erlassen. Die Ordnung wird vom Vorstand beschlossen. Darüber hinaus kann der Vorstand weitere Ordnungen erlassen
 +  - Ordnungen, die vom Vorstand erlassen werden, müssen den Mitgliedern mindestens 2 Wochen vor ihrem in Kraft treten schriftlich oder per E-Mail bekannt gemacht werden. Erklärt innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Ordnung ein Viertel aller ordentlichen Mitglieder dem Vorstand ihren Widerspruch zur Ordnung, so tritt diese nur nach Zustimmung der nächsten Mitgliederversammlung in Kraft.
  
 ===== § 19 Auflösung des Vereins und Anfallsberechtigung ===== ===== § 19 Auflösung des Vereins und Anfallsberechtigung =====
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 ===== § 20 Inkrafttreten ===== ===== § 20 Inkrafttreten =====
  
-Diese Satzung ist in der vorliegenden Form von der Mitgliederversammlung des Vereins am 20.03.2012 beschlossen worden.+Diese Satzung ist in der vorliegenden Form von der Mitgliederversammlung des Vereins am 29.03.2015 beschlossen worden.
  
 Lübeck Lübeck
offizielles/unsere_satzung.txt · Zuletzt geändert: 11.04.2021 07:56 von Lukas Ruge