Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen der Seite angezeigt.
Vorherige ÜberarbeitungNächste Überarbeitung | |||
— | offizielles:beitragsordnung [02.04.2016 16:32] – Linus Lüssing | ||
---|---|---|---|
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
+ | ====== Beitragsordnung ====== | ||
+ | |||
+ | * Der Mitgliedsbeitrag ist frei wählbar. | ||
+ | * Der Beitrag eines ordentlichen Mitgliedes muss mindestens 10 Euro betragen; der Vorstand kann in Einzelfällen Ausnahmen von diesem Mindestbeitrag erlauben. | ||
+ | * Der Vorstand kann einen Regelbeitrag festsetzen und diesen jederzeit an die aktuelle finanzielle Situation des Vereins anpassen. Der Regelbeitrag ist eine Empfehlung an die Mitglieder und nicht bindend. | ||
+ | * Der Beitrag ist monatlich im Voraus zu entrichten. | ||
+ | * Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Monat, zu dem der erste Beitrag vollständig gezahlt wurde. | ||
+ | * Die Zahlung kann in Bar oder per Überweisung erfolgen. Alternative Zahlungsmethoden sind nur mit Zustimmung des Vorstandes möglich. | ||
+ | |||
+ | Die aktuelle Beitragsordnung ist zum 2Q 2016 in Kraft getreten. | ||