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offizielles:beitragsordnung

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Beitragsordnung

  • Der Mitgliedsbeitrag ist frei wählbar.
  • Der Beitrag eines ordentlichen Mitgliedes muss mindestens 10 Euro betragen; der Vorstand kann in Einzelfällen Ausnahmen von diesem Mindestbeitrag erlauben.
  • Der Vorstand kann einen Regelbeitrag festsetzen und diesen jederzeit an die aktuelle finanzielle Situation des Vereins anpassen. Der Regelbeitrag ist eine Empfehlung an die Mitglieder und nicht bindend.
  • Der Beitrag ist monatlich im Voraus zu entrichten.
  • Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Monat, zu dem der erste Beitrag vollständig gezahlt wurde.
  • Die Zahlung kann in Bar oder per Überweisung erfolgen. Alternative Zahlungsmethoden sind nur mit Zustimmung des Vorstandes möglich.

Die aktuelle Beitragsordnung ist zum 2Q 2016 in Kraft getreten.

offizielles/beitragsordnung.1459614776.txt.gz · Zuletzt geändert: 04.01.2021 00:58 (Externe Bearbeitung)