Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


offizielles:beitragsordnung

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen der Seite angezeigt.

Link zu der Vergleichsansicht

Beide Seiten, vorherige ÜberarbeitungVorherige Überarbeitung
Nächste Überarbeitung
Vorherige Überarbeitung
Letzte ÜberarbeitungBeide Seiten, nächste Überarbeitung
offizielles:beitragsordnung [23.03.2013 18:01] – Neue Beitragsordnung Björn Oelkeoffizielles:beitragsordnung [04.01.2021 00:58] – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
Zeile 2: Zeile 2:
  
   * Der Mitgliedsbeitrag ist frei wählbar.   * Der Mitgliedsbeitrag ist frei wählbar.
-  * Der gewählte Betrag muss mindestens 10 Euro betragen. +  * Der Beitrag eines ordentlichen Mitgliedes muss mindestens 10 Euro betragen; der Vorstand kann in Einzelfällen Ausnahmen von diesem Mindestbeitrag erlauben
-  * Die Zahlung ist stets quartalsweise im Voraus zu entrichten. +  * Der Vorstand kann einen Regelbeitrag festsetzen und diesen jederzeit an die aktuelle finanzielle Situation des Vereins anpassen. Der Regelbeitrag ist eine Empfehlung an die Mitglieder und nicht bindend. 
-  * Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Quartal, zu dem der erste Beitrag vollständig gezahlt wurde.+  * Der Beitrag ist monatlich im Voraus zu entrichten. 
 +  * Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Monat, zu dem der erste Beitrag vollständig gezahlt wurde
 +  * Die Zahlung kann in Bar oder per Überweisung erfolgen. Alternative Zahlungsmethoden sind nur mit Zustimmung des Vorstandes möglich.
  
-Die neue Beitragsordnung tritt zum 3Q 2013 in Kraft.+Die aktuelle Beitragsordnung ist zum 2Q 2016 in Kraft getreten.
  
-===== Alte Ordnung bis inkl. 2Q 2013 ===== 
- 
-  * Der Regelbeitrag wurde auf 27 Euro festgesetzt. 
-  * Schüler, Studenten, Auszubildende, Rentner und Arbeitslose haben Anspruch auf einen ermässigten Beitrag, dessen Höhe auf 15 Euro festgelegt wurde. 
-  * Die Zahlung ist stets quartalsweise im Voraus zu entrichten. 
-  * Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Quartal, zu dem der erste Beitrag vollständig gezahlt wurde. 
-  * Das erste Quartal, zu dem Mitgliedsbeiträge fällig sind, ist das 3Q 2012. 
offizielles/beitragsordnung.txt · Zuletzt geändert: 15.07.2022 10:35 von Lukas Ruge