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offizielles:beitragsordnung

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Beitragsordnung

  • Der Mitgliedsbeitrag ist frei wählbar.
  • Der gewählte Betrag muss mindestens 10 Euro betragen.
  • Die Zahlung ist stets quartalsweise im Voraus zu entrichten.
  • Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Quartal, zu dem der erste Beitrag vollständig gezahlt wurde.

Die neue Beitragsordnung tritt zum 3Q 2013 in Kraft.

Alte Ordnung bis inkl. 2Q 2013

  • Der Regelbeitrag wurde auf 27 Euro festgesetzt.
  • Schüler, Studenten, Auszubildende, Rentner und Arbeitslose haben Anspruch auf einen ermässigten Beitrag, dessen Höhe auf 15 Euro festgelegt wurde.
  • Die Zahlung ist stets quartalsweise im Voraus zu entrichten.
  • Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Quartal, zu dem der erste Beitrag vollständig gezahlt wurde.
  • Das erste Quartal, zu dem Mitgliedsbeiträge fällig sind, ist das 3Q 2012.
offizielles/beitragsordnung.1364061714.txt.gz · Zuletzt geändert: 04.01.2021 00:58 (Externe Bearbeitung)