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projekte:netzpolitischerabend:1netzpolitisherabend [21.08.2018 05:28] – Lukas Ruge | projekte:netzpolitischerabend:1netzpolitisherabend [04.01.2021 00:58] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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====== 1. Netzpolitischer Abend: Eu-Urheberrecht====== | ====== 1. Netzpolitischer Abend: Eu-Urheberrecht====== | ||
Am Dienstag dem 21. August 2018 ist das Hauptthema die Novellierung des Urheberrechtes auf EU Ebene. Moderation wupo und tvluke. | Am Dienstag dem 21. August 2018 ist das Hauptthema die Novellierung des Urheberrechtes auf EU Ebene. Moderation wupo und tvluke. | ||
+ | ==== Slides ==== | ||
+ | https:// | ||
==== Shownotes ==== | ==== Shownotes ==== | ||
=== Der Nachrichtenblock=== | === Der Nachrichtenblock=== | ||
- | | + | |
- | * shz.de "Fahrerloser | + | * shz.de |
- | * SH Goes Linux | + | * SH Goes Linux? In Wirklichkeit soll nur bis 2020 mal evaluiert werden, ob man vielleicht mehr mit Open Source oder so. Gleichzeitig verabschiedet sich München von Linux und in Niedersachsen geht das Finanzministerium zurück zu Microsoft. |
* https:// | * https:// | ||
+ | * http:// | ||
+ | * https:// | ||
* https:// | * https:// | ||
* https:// | * https:// | ||
- | * ... | + | * Informatikuntericht: |
- | * ... | + | * http://www.landtag.ltsh.de/ |
+ | * http://www.landtag.ltsh.de/ | ||
+ | * Digitales Gehirn: Die Stadt Lübeck möchte mit LORAWAN alles vernetzen und veranstaltet einen Hackathon. | ||
+ | * http:// | ||
+ | * https:// | ||
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Technisch reden wir über //" | Technisch reden wir über //" | ||
- | Frage 2: Warum ist das üerhaupt | + | |
- | | + | **Frage 2: Warum ist das überhaupt |
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+ | Es gibt bereits nationale | ||
- Die bisherigen Regelungen werden Veränderungen aufgrund der Digitalisierung nicht mehr gerecht | - Die bisherigen Regelungen werden Veränderungen aufgrund der Digitalisierung nicht mehr gerecht | ||
- Sind die existierenden Regeln zum Urheberrecht in der EU stark fragmentiert, | - Sind die existierenden Regeln zum Urheberrecht in der EU stark fragmentiert, | ||
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- Künstler und urheber können, weil es so viele Websites gibt und das Internet groß ist, nicht einfach herrausfinden, | - Künstler und urheber können, weil es so viele Websites gibt und das Internet groß ist, nicht einfach herrausfinden, | ||
- Es ist Urhebern und Künstlern unnötig schwer ihre Rechte gegenüber Vertragspartnern einzuklagen | - Es ist Urhebern und Künstlern unnötig schwer ihre Rechte gegenüber Vertragspartnern einzuklagen | ||
- | Frage 3: Was steht eigentlich drin? | + | |
+ | **Frage 3: Was steht eigentlich drin?** | ||
Der Text selbst ist öffentlich, | Der Text selbst ist öffentlich, | ||
- | | + | |
- | * Titel II (Artikel 3-6): Enthällt den Umstrittenen Artikel 3, in welchem es um Text- und Data Mining geht. Eine Außnahme zum Urheberrecht bei Text- und Data Mining soll lediglich der nicht-kommerzielle wissenschaftliche Forschung zugestanden werden. Dies Betrifft allerdings nicht alle Text- und Datamining Projekte, nur diese, wo Lizensierte, | + | |
- | Ebenfalls in diesem Abschnitt (in Artikel 4) finden wir die Erlaubniss für Bildungseinrichtungen, | + | * //Titel II (Artikel 3-6)//: Enthällt den Umstrittenen Artikel 3, in welchem es um Text- und Data Mining geht. Eine Außnahme zum Urheberrecht bei Text- und Data Mining soll lediglich der nicht-kommerzielle wissenschaftliche Forschung zugestanden werden. Dies Betrifft allerdings nicht alle Text- und Datamining Projekte, nur diese, wo Lizensierte, |
- | In diesem Abschnitt geht es auch noch um Ausnahmen für den Erhalt des Kulturerbes | + | |
- | * Titel III (Artikel 7-10): Behandelt in erster Linie vergriffene Werke und ein par andere wenig bekannte Themen. Vergriffene Werke sind solche, dren Auflage verkauft ist, es gibt also keine neuen mehr zu kaufen, die noch Urheberrechtlich geschützt sind aber der Urheber nicht auffindbar sind. So kann ein Verlag ggf. obwohl die Nachfrage hoch ist, keine Neuauflage herrausbringen. Hier möchte das EU-Recht eine Vereinfachung machen, so das Verwertungsgeselschaften (VG Wort, GEMA...) als Rechteverwalter auftreten, außer der Urheber hat dies explizit untersagt. Es geht darum, das kulturelle Erbe zu erhalten und zugreifbar zu machen. [4] | + | Ebenfalls in diesem Abschnitt (in Artikel 4) finden wir die Erlaubniss für Bildungseinrichtungen, |
- | * Titel IV (Artikel 11-16): Behandelt die " | + | |
- | Artikel 13 sieht ein Recht von Urhebern und Rechteinhabern vor, für die Nutzung ihrer Werke in Services von " | + | In diesem Abschnitt geht es auch noch um Ausnahmen für den Erhalt des Kulturerbes |
- | Ebenfalls fällt in diesen Bereich die Transparenzpflicht (Artikel 14), welche es Urhebern erlaubt besser rauszufinden, | + | |
- | Titel V (Artikel 17-24): Schlussbestimmungen. Hauptsächlich Krimskrams den man in gesetzen halt so braucht. | + | |
- | Frage 4: Warum ist das gut oder schlecht? | + | |
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+ | Artikel 13 sieht ein Recht von Urhebern und Rechteinhabern vor, für die Nutzung ihrer Werke in Services von " | ||
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+ | Ebenfalls fällt in diesen Bereich die Transparenzpflicht (Artikel 14), welche es Urhebern erlaubt besser rauszufinden, | ||
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+ | * //Titel V (Artikel 17-24)//: Schlussbestimmungen. Hauptsächlich Krimskrams den man in gesetzen halt so braucht. | ||
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+ | **Frage 4: Warum ist das gut oder schlecht?** | ||
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Zu dem Text gibt es haufenweise Meinungen und Pro- und Contra-Argumente. Einiges davon ist grober Unfug, einiges durchaus relevant. Wir haben einiges zusammen getragen. | Zu dem Text gibt es haufenweise Meinungen und Pro- und Contra-Argumente. Einiges davon ist grober Unfug, einiges durchaus relevant. Wir haben einiges zusammen getragen. | ||
+ | |||
+ | - Zu Artikel 3 (Data- und Text-Mining) | ||
+ | - Pro | ||
+ | - Inhaber besonders " | ||
+ | - Contra | ||
+ | - Jeder sollte Data-Mining betreiben dürfen, da es keine einschränkung der Rechte des Urhebers beinhaltet. [5] | ||
+ | - Die Einschränkung auf nichtkommerzielle Forschung ist nicht gut, da es den Wirtschaftsraum schwächt. Firmen werden dothin abwandern, wo es auch für sie Ausnahmen gibt. [6] | ||
+ | - Zu Artikel 11 (Leistungsschutzrecht) | ||
+ | - Pro | ||
+ | - Verleger, und deren Verbund der " | ||
+ | - Doch könnte man die Presse nicht sterben lassen, wenn sie sich nicht finaziert? Nein sagen die Beführworter. Nur organisierte Pressearbeit deckt Skandale auf und arbeitet als Korrektiv in einer Demokratie. Das geht nicht mit freiwilligen Bloggern u.ä.: " | ||
+ | - Wenn, wie in 2.2.2. befürchtet, | ||
+ | - Man müsste gar nicht jeden Text lizensieren und jeweils jeden Verlag bezahlen, Verläge könnten eine Verwertungsgeselschaft gründen oder bei der VG Wort mitmachen. Wer Pressetexte in teilen zitiert bezahlt dort. [8] | ||
+ | - Contra | ||
+ | - "Das ist in etwa so, als würde ein Restaurantbesitzer Geld von den Taxifahrern verlangen, die ihnen Gäste bringen." | ||
+ | - Wenn Suchmaschinen nicht mehr alles nutzen können, erhält der Suchende ein verzerrtes Bild, er muss evtl mehr suchen, ist verunsichert. [10] | ||
+ | - Das ganze ist überhaupt nicht im Interesse eines Mediums. Da Suchmschainen einen Großteil des Traffics zum Medium bringen würden viele wohl darauf verzichten wollen. Und damit ist es dann für alle uninteressant, | ||
+ | - Es ist eben nicht so, dass die Verlage viel Arbeit haben Inhalte online zu stellen aber die Suchmaschinen keinerlei Arbeit sie zu verlinken. Beide nutzen gewisse automatische Prozesse beide müssen für ihre Technologie auch Arbeit, Geld und Infrastruktur investieren. So liegt also kein Marktversagen vor, beide haben Aufwand und profitieren von der existenz des anderen.[11] | ||
+ | - Zu Artikel 13 (Upload Filter) | ||
+ | - Pro | ||
+ | - Die Betreiber von Plattformen sollen mehr Verantwortung für die urheberrechtlich geschützten Inhalte auf ihren Plattformen übernehmen und Urheberrechtsverletzungen von Beginn an, soweit es möglich ist, vermeiden [12]. | ||
+ | - Kosten für automatisches Filtern, um Urheberrechtsverletzungen an eigenen Werken zu finden, sind von kleineren Labels, Verlegern, etc. nicht tragbar [13]. | ||
+ | - Contra | ||
+ | - Kosten für automatisches Filtern von Inhalten auf der eigenen Plattform sind von vielen Unternehmen nicht tragbar. Außerdem sind entsprechende technische Filtereinrichtungen längst nicht so zuverlässig, | ||
+ | - Existiert eine Infrastruktur die es ermöglicht Beiträge und Medien vor dem Veröffentlichen zu überprüfen öffnet dies Tür und Tor für staatliche oder auch privatwirtschaftliche Zensur [15] | ||
+ | - Unterscheidung von erlaubter Nutzung (Parodie, Wissenschaft...) und nicht erlaubter Nutzung sind für programmierte Filter kaum /gar nicht möglich [15] | ||
+ | |||
+ | == Quellen == | ||
+ | * [0] https:// | ||
+ | * [1] https:// | ||
+ | * [2] https:// | ||
+ | * [3] https:// | ||
+ | * [4] https:// | ||
+ | * [5] https:// | ||
+ | * [6] https:// | ||
+ | * [7] http:// | ||
+ | * [8] https:// | ||
+ | * [9] http:// | ||
+ | * [10] http:// | ||
+ | * [11] http:// | ||
+ | * [12] https:// | ||
+ | * [13] http:// | ||
+ | * [14] https:// | ||
+ | * [15] https:// | ||
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== Liste der Beratenden Gruppen == | == Liste der Beratenden Gruppen == | ||
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- EVA - European Visual Artists (non-profit dachverband für Interessenvertretung von visual arts Autoren) | - EVA - European Visual Artists (non-profit dachverband für Interessenvertretung von visual arts Autoren) | ||
- CEPIC –Centre of the Picture (falsch: Agency, richtig: Industry) (lobby Gruppe für Foto und Bewegtbild industrie) | - CEPIC –Centre of the Picture (falsch: Agency, richtig: Industry) (lobby Gruppe für Foto und Bewegtbild industrie) | ||
+ | - IMPALA (Independent Music Companies Association) | ||
Project groups and think tanks: | Project groups and think tanks: | ||
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- SAS (ohne weitere Angaben) | - SAS (ohne weitere Angaben) | ||
- Louis Vuitton Moet Hennessy (Mode und Design) | - Louis Vuitton Moet Hennessy (Mode und Design) | ||
- | - IMPALA (ohne weitere Angaben) | ||
- EUROIspa (europäischer lobbyverband für internet service provider) | - EUROIspa (europäischer lobbyverband für internet service provider) | ||
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