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How To: Geräte und Einweisungen

Das Chaotikum verfügt über viele Werkzeuge und Geräte. Aus vielen Gründen, auch rechtlichen und versicherungsgründen, aber auch aus moralischen Gründen, ist uns wichtig, dass Menschen die sie bedienen (und andere Menschen in ihrer Nähe) sicher sind. Die Werkstattordnung schreibt daher vor, dass wir für bestimmte, „potenziell gefährliche Geräte“, eine Einweisung erforderlich machen. Wir sprechen oft auch von der Sicherheitseinweisung.

Das nachfolgende How-To soll darstellen, wie das alles funktioniert. Wie stellen wir fest, ob ein Gerät potentiell gefährlich ist. Wer darf Einweisungen machen, wie läuft so etwas ab und so weiter…

Klassifizierung

Der Vorstand ist letztendlich verantwortlich er entscheidet daher für welche Geräte eine Einweisung erforderlich ist. Idealerweise bei oder vor Anschaffung des Geräts. Er kann dies auch für ganze Geräteklassen entscheiden.

Hier folgt demnächst eine Liste aller Geräte/Geräteklassen, für die er diese Entscheidung getroffen hat, dass sie eine Einweisung benötigen, mit Link zur jeweiligen Vorstandssitzung,

Wir fordern eine Einweisung primär aus Sicherheitsgründen, dass heißt, die Entscheidung ist davon abhängig, ob wir glauben, ein Gerät sei gefährlich. Ausnahmen bilden geliehene Geräte (Dauerleihgaben/private Objekte im Space) hier kann der Eigentümer dem Vorstand mitteilen, dass eine Einführung notwendig ist, auch wenn der Vorstand keine für notwendig halten würde.

Ist für ein geliehenes Gerät eine Einweisung erforderlich erfolgt sie nach dem hier beschriebenen Konzept. Es gibt keine inoffiziellen Parallelstrukturen.

Auf der Website erkennt man die Geräte daran, dass auf der jeweiligen Seite des Geräts angegeben ist, dass eine Einführung notwendig ist.

Durchführung von Einweisungen

Einweisungen erfolgen grundsätzlich am Gerät.

Einweisungen (für Geräte, bei denen eine Einweisung erforderlich ist) werden durchgeführt von einer der Ansprechpersonen, welche auf der Website für das Gerät aufgelistet sind. Nur diese Personen dürfen Einweisungen an diesen Geräten durchführen. Unsere Werkstatt soll möglichst offen und zugänglich sein, daher sollte auch die Information, wer eine Einweisung geben kann, nicht schwer zu finden sein.

Für das jeweilige Gerät existiert auf der Chaotikum-Website ein Dokument, welches die wichtigsten Inhalte der Einweisung beschreibt. Diese werden von der einweisenden und der einzuweisenden Person durchgearbeitet. Nur, wenn die einweisende Person überzeugt ist, dass die einzuweisende Person mit dem Gerät sicher umgehen kann, unterschreibt sie dieses Dokument. Einweisungen dürfen natürlich Inhalt über die Sicherheit hinaus beinhalten.

Ein Beispiel findet sich hier, für die Bor-Fräs-Maschine. (Das Dokument zum Unterschreiben ist ein spezielles Print-Layout der Website, welches man erst sieht, wenn man die Website druckt.)

Das von beiden unterschriebene Dokument wird an office@chaotikum.org geschickt, das Papier muss datenschutzkonform vernichtet werden.

Wir prüfen, sofern kein dringender Verdacht besteht, nicht, ob Personen, die ein Gerät benutzen, eingewiesen sind. Wir vertrauen darauf und mit Nutzung der Werkstatt haben die Personen die Werkstattordnung akzeptiert. Diese verpflichtet, solche Geräte nur mit Einweisung zu nutzen.

Sollte der Verdacht bestehen, dass eine Person sich unverantwortlich verhält, egal ob mit Einweisung oder ohne, ist dies zu unterbinden, auch das schreibt die Werkstattordnung bereits vor.

Einweisungen für andere Geräte

Grundsätzlich können auch Einweisungsunterlagen für Geräte gemacht werden, die es nicht erfordern. Auch hierzu können entsprechende Leitfäden auf der Website oder im Wiki erstellt werden, um dabei zu helfen, eine Einweisung am Gerät durchzuführen. Hier braucht es aber keine Formulare oder Unterschriften.

Initialer Kompetenznachweiß

Damit eine Einweisung gegeben werden kann, muss jemand sie geben können. Es benötigt also Menschen, die selbst keine Einweisung erhalten haben, aber eine geben können.

Auch hier passiert dies über einen Vorstandsbeschluss. Der Vorstand definiert für jedes Gerät, für das eine Einweisung notwendig ist, zwei Personen, welche die Kompetenz erworben haben. Er tut dies in Rücksprache mit diesen Personen, die darlegen müssen, dass sie in der Lage sind das Gerät zu bedienen und auch genug über das Gerät wissen, um eine Einführung durchzuführen. Dieser Beschluss, auch mit der Information welche Personen es sind, ist öffentlich, da auch die Liste der Personen, die eine Einweisung machen können, öffentlich ist.

Dem Vorstand gegenüber demonstrieren diese Personen dieses Wissen auch dadurch, dass sie das Gerät auf unserer Website und in unserem Wiki dokumentieren und die Materialien für die Einweisung erstellt haben.

Ausnahmen bilden wieder geliehene Geräte (Dauerleihgaben/private Objekte im Space). Hier ist einfach der Eigentümer die Person, die initial Einweisungen vornehmen kann (sofern der Vorstand das Gerät für gefährlich hält, überzeugt sich auch hier der Vorstand in einem Gespräch von der notwendigen Kompetenz der Person; ist er von der Kompetenz nicht überzeigt, ist die Leihgabe abzulehnen.).

Zum Einweisenden werden

Wer eine Einweisung erhalten hat und etwas Übung an einem Gerät hat kann sich, nach gewisser Zeit entscheiden, auch Einweisungen durchführen zu wollen. Das entscheidet man selbst.

Um Einweisungen durchführen zu dürfen, muss man einer der „Ansprechpersonen“ eines Geräts werden. Dies wird man, indem man sich auf der Website für das Gerät als Ansprechperson einträgt. Diese Information ist öffentlich.

Wer keine Ansprechperson ist, kann keine Einweisungen durchführen, egal ob er oder sie eine Einweisung erhalten hat. Wir möchten, dass klar ist, wer diese Role ausfüllt und das diese für alle, öffentlich, zugänglich ist.

Wie man sich als Kontaktperson für ein gerät einträgt steht in der Dokumentation der Website.

Auslaufen von Einweisungen/Kompetenzverlust

Eine Einweisung verliert ihre Gültigkeit nicht.

Sollten allerdings Zweifel an der Befähigung einer Person auftreten, werden diese, z.B. durch den Vorstand mit der Person zur Sprache gebracht. Der Vorstand kann jederzeit, bei ernsthaften Zweifeln an der Kompetenz oder Verantwortlichkeit einer Person, ohne Nennung von Gründen, eine Einweisung entziehen. Die Person darf das Gerät dann nicht mehr nutzen.

Poster

Für bestimmte Geräte hängen in der Werkstatt A-3 Poster, welche die Hinweise aus der Einführung nochmal beinhalten, um sie präsent zu halten. Auch das soll dazu beitragen, dass Einweisungen ihre Gültigkeit nicht verlieren, da das Wissen immer aufgefrischt wird. (Das ist noch nicht so, aber hoffentlich bald in der Zukunft…)

Die Poster können direkt über die Website erstellt werden, und sind somit relativ leicht zu aktualisieren.

howto/geraeteundeinweisung.txt · Zuletzt geändert: 29.05.2024 20:32 von Lukas Ruge