Der Beitrag eines ordentlichen Mitgliedes muss mindestens 10 Euro betragen; der Vorstand kann in Einzelfällen Ausnahmen von diesem Mindestbeitrag erlauben.
Der Vorstand kann einen Regelbeitrag festsetzen und diesen jederzeit an die aktuelle finanzielle Situation des Vereins anpassen. Der Regelbeitrag ist eine Empfehlung an die Mitglieder und nicht bindend.
Der Beitrag ist monatlich im Voraus zu entrichten.
Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Monat, zu dem der erste Beitrag vollständig gezahlt wurde.
Die Zahlung kann in Bar oder per Überweisung erfolgen. Alternative Zahlungsmethoden sind nur mit Zustimmung des Vorstandes möglich.
Die aktuelle Beitragsordnung ist zum 2Q 2016 in Kraft getreten.