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offizielles:mv2021merkblatt

HowTo: Virtuelle Mitgliederversammlung

tl;dr

  • Mitgliederversammlung findet im BBB statt
  • Bitte nutzt eure Realnamen.
  • Sollten geheime Abstimmungen nötig sein, finden diese danach per Briefwahl statt

Langfassung

Aufgrund der COVID-19 Pandemie ist eine Mitgliederversammlung vor Ort leider nicht möglich. Das „Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie“ hat es daher ermöglicht, dass wir „Wege der elektronischen Kommunikation“ (GesRuaCOVBekG, §5 (2)) nutzen, um die Mitgliederversammlung durchzuführen.

Für uns heißt dies, wir treffen uns zur Mitgliederversammlung im vereinseigenen Videokonferenzsystem „Big Blue Button“ (BBB) unter dem in der Einladung genannten Link und um die dort genannte Zeit. Mit eurer Einladung habt ihr ein Zugangspasswort erhalten. Teilt dieses nicht mit anderen Personen außerhalb des Vereins. Es findet keine Aufzeichnung statt.

 Über BBB, unsere Instanz und alles, was man zum Datenschutz wissen sollte, 
 könnt ihr in unserem Wiki mehr erfahren 
 (http://wiki.chaotikum.org/hackspace:infrastruktur:bbb).

Teilnahme mit Realnamen

Bei Mitgliederversammlungen gibt es ein öffentliches Protokoll, in diesem Protokoll, wie es auf der Website steht, finden sich nicht die Realnamen aller Teilnehmenden (allerdings wird die Liste der Teilnehmenden mit Realnahmen beim Amtsgericht eingeriecht und kann dort auch im Rahmen einer Abfrage des Protokolls von allen Menschen abgefragt werden).

Während einige von uns die Nicknames einiger anderen kennen, so sollen bei der MV doch bitte alle Teilnehmenden in dieser BBB-Session ihren vollen Realnamen nutzen. Es ist für eine Teilnahme nicht nötig, Mikrofon oder Kamera zu aktivieren, eine Teilnahme über den Chat ist möglich.

 Wer mit seinem Chaotikum-Account eingeloggt ist, wird im BBB mit seinem 
 DisplayName angezeigt, was ggf. nicht dem Realnamen entspricht. Für 
 die MV empfiehlt es sich daher, sich im BBB auszuloggen.

Abstimmungen

Satzungsänderungen können nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden ordentlichen Mitglieder beschlossen werden. Änderungen der Beitragsordnung und Wahlen zu Posten werden mit einfacher Mehrheit er anwesenden Mitglieder entschieden.

 Unsere Satzung findest du unter https://chaotikum.org/verein/satzung

Offene Abstimmungen

Die meisten Abstimmungen bei einer MV sind erfahrungsgemäß sogenannte offene Abstimmungen, welche üblicherweise durch Handheben stattfinden. Wir werden diese durch ein Online-Abstimmungstool im vereinsinternen Nextcloud ersetzen. Während der Sitzung wird die Sitzungsleitung Links zu den jeweiligen Umfragen bereitstellen, die Umfragen sind nicht anonym, es ist für alle ersichtlich, wer wie abgestimmt hat. Auch hier ist der Realname zu verwenden.

Wir machen am Anfang der MV eine Testabstimmung, damit alle das Tool kennenlernen.

 Es ist sinnvoll, dass alle Teilnehmenden an einem eigenen Gerät sitzen.

Geheime Abstimmungen

Bei Abstimmungen gilt nach § 15 (3) unserer Satzung, dass ein Drittel der anwesenden Mitglieder eine geheime Abstimmung verlangen muss. Für Wahlen (also Abstimmungen zum Vorstand und zu den Kassenprüfern) reicht es, wenn ein Mitglied eine geheime Abstimmung verlangt.

Geheime Abstimmungen werden wir nicht über elektronische Verfahren durchführen, sondern nachgelagert per Briefwahl. Hierzu haben wir uns rechtlich beraten lassen (link nur für Mitglieder einsehbar) und das Verfahren mit dem für uns zuständigen Registergericht besprochen.

Eine Briefwahl würde bedeuten, dass jedem Mitglied separat Briefwahlunterlagen (innerer Umschlag, äußerer Umschlag, Wahlzettel, Wahlschein) zugeschickt werden, die an einen benannten Wahlvorstand zurückgeschickt werden können. 50% der Mitglieder müssten an der Wahl teilnehmen, damit das Ergebnis gültig ist (§5 (3) GesRuaCOVBekG). Der Verein trägt die hierbei entstehenden Kosten.

Zu diesem Zweck wird der Vorstand in einer Vorstandssitzung vor dem Versand der Einladung einen Wahlvorstand benennen, der aus Personen besteht, die weder einen Antrag eingereicht haben, noch für ein Amt zur Wahl stehen. Diese werden dann, sofern notwendig, die Briefwahl durchführen. Über das detaillierte Verfahren werdet ihr dann separat unterrichtet.

 Jetzt wäre ein sehr guter Zeitpunkt dem Vorstand mitzuteilen, wie eure 
 Adresse ist, sollte sie nicht mehr aktuell sein. Wenn ihr nicht sicher 
 seid, teilt einfach die neue Adresse nochmal mit. Doppelt hält besser.

Eine geheime Wahl wird bei Vorstandsposten zudem nur durchgeführt, wenn für ein Amt mehr als eine Person kandidiert oder die einzige kandidierende Person das Amt nicht innehat. Dabei müssen alle Kandidierenden in der MV erklären, die Wahl anzunehmen, sollten sie gewählt werden.

Eine geheime Wahl für einen Vorstandsposten mit nur einem Kandidaten ergibt kein Sinn, wenn es sich um die Person handelt, die das Amt bereits innehat. Es gibt sonst drei mögliche Ergebnisse

  • Weniger als 50% der stimmberechtigten Mitglieder stimmen ab: Die Person bleibt im Amt (GesRuaCOVBekG, §5 (1))
  • Mehr als 50% der Stimmberechtigten Mitglieder stimmen ab, und mehrheitlich gegen die Person: Die Person bleibt kommissarisch im Amt
  • Mehr als 50% der Stimmberechtigten Mitglieder stimmen ab, und mehrheitlich für die Person: Die Person bleibt im Amt

Kosten durch die Briefwahl(en)

Vereinsmitglieder, die dies wünschen, können sich die durch die Briefwahl entstandenen Kosten (Briefmarke) erstatten lassen. Um den Vorgang zu erleichtern wird es, sofern es eine Briefwahl geben sollte, einen Pauschalerstattungsantrag über zwei Euro, welcher jeweils im äußeren Briefumschlag zusammen mit der Wahlschein mitgeschickt werden kann, geben.

offizielles/mv2021merkblatt.txt · Zuletzt geändert: 20.03.2022 10:52 von Lukas Ruge