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offizielles:mv2021merkblatt

Dies ist eine alte Version des Dokuments!


HowTo: Virtuelle Mitgliederversammlung

Dieser Text ist vorläufig. Dinge können sich noch ändern

tl;dr

  • Mitgliederversammlung findet im BBB statt
  • Bitte nutzt eure Realnamen.
  • Sollten geheime Abstimmungen nötig sein, finden diese danach per Briefwahl statt

Langfassung

Aufgrund der COVID-19 Pandemie ist eine Mitgliederversammlung vor Ort leider nicht möglich. Das „Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie“ hat es daher ermöglicht, dass wir „Wege der elektronischen Kommunikation“ (GesRuaCOVBekG, §5 (2)) nutzen, um die Mitgliederversammlung durchzuführen.

Für uns heißt dies, wir treffen uns zur Mitgliederversammlung im vereinseigenen Videokonferenzsystem „Big Blue Button“ (BBB) unter dem in der Einladung genannten Link und um die dort genannte Zeit. Mit eurer Einladung habt ihr ein Zugangspasswort erhalten. Teilt dieses nicht mit anderen Personen außerhalb des Vereins. Es findet keine Aufzeichnung statt.

 Über BBB, unsere Instanz und alles, was man zum Datenschutz wissen sollte, 
 könnt ihr in unserem Wiki mehr erfahren 
 (http://wiki.chaotikum.org/hackspace:infrastruktur:bbb).

Teilnahme mit Realnamen

Bei Mitgliederversammlungen gibt es ein öffentliches Protokoll, in welchem die Realnamen aller Teilnehmenden zu finden sind. Während einige von uns die Nicknames einiger anderer kennen, so sollen bei der MV doch bitte alle Teilnehmenden in dieser BBB-Session ihren vollen Realnamen nutzen. Es ist für eine Teilnahme nicht nötig, Mikrofon oder Kamera zu aktivieren, eine Teilnahme über den Chat ist möglich.

 Wer mit seinem Chaotikum-Account eingeloggt ist, wird im BBB mit seinem 
 *DisplayName* angezeigt, was ggf. nicht dem Realnamen entspricht. Für 
 *die MV empfiehlt es sich daher, sich auszuloggen oder den 
 **DisplayName* unter me.chaotikum.org für die Dauer der Versammlung auf 
 *den vollen Realnamen zu ändern.

Abstimmungen

Satzungsänderungen können nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden ordentlichen Mitglieder beschlossen werden. Änderungen der Beitragsordnung und Wahlen zu Posten werden mit einfacher Mehrheit er anwesenden Mitglieder entschieden.

 Unsere Satzung findest du unter https://chaotikum.org/verein/satzung

Offene Abstimmungen

Die meisten Abstimmungen bei einer MV sind erfahrungsgemäß sogenannte offene Abstimmungen, welche üblicherweise durch Handheben stattfinden. Wir werden diese durch ein Online-Abstimmungstool im vereinsinternen Nextcloud ersetzen. Während der Sitzung wird die Sitzungsleitung Links zu den jeweiligen Umfragen bereitstellen, die Umfragen sind nicht anonym, es ist für alle ersichtlich, wer wie abgestimmt hat. Auch hier ist der Realname zu verwenden.

Wir machen am Anfang der MV eine Testabstimmung, damit alle das Tool kennenlernen.

Geheime Abstimmungen

Bei Abstimmungen gilt nach § 15 (3) unserer Satzung, dass ein Drittel der anwesenden Mitglieder eine schriftliche Abstimmung verlangen muss. Für Wahlen (also Abstimmungen zum Vorstand und zu den Kassenprüfern) reicht es, wenn ein Mitglied eine schriftliche Abstimmung verlangt.

Schriftliche Abstimmungen werden wir nicht über elektronische Verfahren durchführen, sondern nachgelagert per Briefwahl. Hierzu haben wir uns rechtlich beraten lassen und das Verfahren mit dem für uns zuständigen Registergericht besprochen: Zu diesem Zweck wird der Vorstand in einer Vorstandssitzung vor dem Versand der Einladung einen Wahlvorstand benennen, der aus Personen besteht, die weder einen Antrag eingereicht haben, noch für ein Amt zur Wahl stehen. Diese werden dann, sofern notwendig, die Briefwahl durchführen. Über das detaillierte Verfahren werdet ihr dann separat unterrichtet.

 Jetzt wäre ein sehr guter Zeitpunkt dem Vorstand mitzuteilen, wie eure 
 Adresse ist, sollte sie nicht mehr aktuell sein. Wenn ihr nicht sicher 
 seid, teilt einfach die neue Adresse nochmal mit. Doppelt hält besser.

Kosten durch die Briefwahl(en)

Vereinsmitglieder, die dies wünschen, können sich die durch die Briefwahl entstandenen Kosten (Briefumschläge, Briefmarken, Papier) erstatten lassen. Um den Vorgang zu erleichtern wird es, sofern es eine Briefwahl geben sollte, einen Pauschalerstattungsantrag über zwei Euro, welcher jeweils im äußeren Briefumschlag zusammen mit der Wahlschein mitgeschickt werden kann, geben.

offizielles/mv2021merkblatt.1613812762.txt.gz · Zuletzt geändert: 20.02.2021 09:19 von Lukas Ruge