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Nach 12 Monaten, in denen keine Zahlungen an den Verein eingehen, reduzieren wir den Beitrag auf 1 €. Ab der Reduktion denkt der Vorstand über einen Ausschluss nach.
Die Mitglieder werden zum 28.02.23 aus dem Verein ausgeschlossen.
1. Begrüßung 2. Festlegen eines Sitzungsleiters und eines Protokollanten 3. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit 4. Jahresrückblick 5. Rechenschaftsbericht 6. Kassenprüfbericht 7. Entlastung des Vorstands 8. Neuwahl des Vorstands und der Kassenprüfer 9. Anträge 9.1 Satzung: Antrag auf Änderung der Zusammensetzung des Vorstands 10. Tischvorlagen
Aus dem Newsletter des deutschen Ehrenamts:
Der Bundestag hat am 09.02.2023 endlich beschlossen, worauf viele Vereine bereits gewartet haben: Die Mitgliederversammlung kann in hybrider und digitaler Form durchgeführt werden – unabhängig von einer Satzungsregelung.
Das bedeutet, dass künftig Mitgliederversammlung in Präsenz, als Videokonferenz oder in hybrider Form stattfinden können. Außerdem kommt die Teilnahme per Chat, Telefonkonferenzen oder Abstimmungen per E-Mail hinzu.
Das sind soweit gute Nachrichten, allerdings bleibt eine „Hürde“ bestehen:
Sollte keine entsprechende Satzungsregelung vorhanden sein, ist für die wirksame Einberufung der Beschluss der Mitglieder notwendig. Dieser kann für alle oder nur einzelne zukünftige Versammlungen gelten.
Es ist ebenfalls notwendig, dass bei der Einberufung einer virtuellen oder hybriden Versammlung, angegeben werden muss, wie die Mitglieder ihre Rechte im Wege der elektronischen Kommunikation ausüben können. Der Verein muss die Mitglieder also aufklären, was sie im Umgang mit den technischen Mitteln beachten müssen.
Diese neue Regelung ist dispositiv. Sie kann also auch durch bestimmte Satzungsregelungen ausgeschlossen werden. Für die meisten Vereine ist diese neue Regelung aber eine Entlastung. Es ist noch nicht klar, wann die Regelung in Kraft tritt; wir halten Sie natürlich auf dem Laufenden!
Wichtig für uns: Sollte keine entsprechende Satzungsregelung vorhanden sein, ist für die wirksame Einberufung der Beschluss der Mitglieder notwendig. Dieser kann für alle oder nur einzelne zukünftige Versammlungen gelten.
Wir haben laut Nebenkostenabrechnung insgesamt 174,64 € im Jahr 2022 für Müllentsorgung gezahlt. Dafür wurden Mülltonnen entfernt. Hat sich da etwas getan?
* Papiermülltonne wird beantragt