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In der Vorstandssitzung von 09.02.2025 wurde angestrebt, dass wir Schließberechtigungen wieder explizit im Vorstand beschließen. Das Verfahren wurde allerdings bisher nicht besprochen.
Wir einigen uns darauf, dies im Umlauffverfahren zu machen. Eine Schließberechtigung gilt als erteilt, wenn der Vorstand einstimmig dafür stimmt oder nach 7 Tagen nach Antragstellung kein Mitglied des Vorstandes ein Veto geäußert hat. Eine Schließberechtigung wird über eine LDAP Gruppe nach Erteilung festgehalten.